G
Gregor_K
Hallo,
in dem Baugebiet wo wir ein Grundstück gekauft haben, hat ein weiterer Bauherr eine Baulast auf einem angrenzenden Grundstück eintragen lassen. Er will seine Garage auf die Grundstücksgrenze setzen. Fast alle Grundstücke in dem Baugebiet haben ausgehend von der Erschließungsstraße eine leicht abfallende Hanglage nach hinten, so auch unseres. ( ca 1 bis 2m je nach Grundstück ) Er hat daher sein Haus und Garage um ca 1,8m anheben lassen um auf der Höhe der Erschließungsstraße zu sein. Für die Baugenehmigung der Garage war eine Baulast auf dem Nachbargrundstück nötig.
Die mittlere Wandhöhe darf 3m nicht überschreiten. Wir wollen eine Fertiggarage mit Flachdach auf die Grundstücksgrenze stellen. Zum Beispiel 3,3m (breit) x 6m (tief) x 2,5m (hoch).
Im Falle einer Grundstücksanhebung von 1m, muss ich diese zu den 2,5m Garagenhöhe dazu addieren oder nicht?
in dem Baugebiet wo wir ein Grundstück gekauft haben, hat ein weiterer Bauherr eine Baulast auf einem angrenzenden Grundstück eintragen lassen. Er will seine Garage auf die Grundstücksgrenze setzen. Fast alle Grundstücke in dem Baugebiet haben ausgehend von der Erschließungsstraße eine leicht abfallende Hanglage nach hinten, so auch unseres. ( ca 1 bis 2m je nach Grundstück ) Er hat daher sein Haus und Garage um ca 1,8m anheben lassen um auf der Höhe der Erschließungsstraße zu sein. Für die Baugenehmigung der Garage war eine Baulast auf dem Nachbargrundstück nötig.
Die mittlere Wandhöhe darf 3m nicht überschreiten. Wir wollen eine Fertiggarage mit Flachdach auf die Grundstücksgrenze stellen. Zum Beispiel 3,3m (breit) x 6m (tief) x 2,5m (hoch).
Im Falle einer Grundstücksanhebung von 1m, muss ich diese zu den 2,5m Garagenhöhe dazu addieren oder nicht?