Wenn sich lediglich der gezeigte Passus verändert, bedeutdet dies, dass nur "nebenbei" in einer Mail o.ä. erwähnt wird das es wohl so um 5,5k gehen wird. Aber wenn das nicht genauer definiert wird, geht damit erst einmal die Festpreisbindung flöten.
"Nebenbei erwähnt" kann man in einer eMail so zemlich alles oder nichts sagen, so lange man sich im Rahmen der FDGO bewegt, wie wir von Väterchen Franz wissen. Eine Zustimmung zu einer Preiserhöhung in Höhe von "schaun´mer mal, ohne Gewähr vielleicht so roundabout 5,5k" kann man auf diesem Wege ganz gewiß nicht vereinbaren. Worauf es ankommt, sind Überschrift und Inhalt des rechtswirksamen Schreibens: nämlich ...
Welche Preissteigerungen dann möglich sind, vermag ich nicht zu sagen.
... B) wie "böse" tatsächlich off Limits, wenn es sich um ein
unabhängiges neues Angebot handelt, bzgl. dessen lediglich gefühlt für den TE ein Zusammenhang mit bisher Besprochenem besteht oder aber A) wie "akzeptabel", wenn lediglich die Preisgarantie bezüglich ihrer Höhe und
Gültigkeitsdauer änderungsgekündigt wird und der alte Vertrag ansonsten fortbestehen bleibt (womit ich alle nicht ausdrücklich mit veränderten Konditionen fortgelten sähe) - deswegen ja die Konsultation des Anwaltes, der Laie kann da schnell Schlitzohrigkeiten unterschätzen.