Maklergeühr - wie funktioinert das genau?

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P

Pascali

Hallo. Wie verhält sich das mit der Maklerprovision. Ich bin selbst nicht betroffen, aber das habe ich mich schon öfter gefragt. Vielleicht kennt sich ja hier Jemand aus.

Am besten direkt am Beispiel:

Person A mietet eine Wohnung von Person B und möchte diese bald nicht mehr mieten.

Person C weiß davon und vermittelt die Wohnung an Person D. Person C geht zu diesem Zweck in die Wohnung und guckt sie sich mit Person D an, ob sie ihm auch gefällt.

Person C nimmt dafür eine Maklergebühr.

Kann dann nicht einfach Person C abkürzen und direkt Person B ansprechen und sich die Maklergeühr sparen? Wäre natürlich nicht in Ordnung. Aber wie kann sich Person C davor schützen?
 
S

SaniererNRW123

Person C nimmt dafür eine Maklergebühr.
Hat C einen Vertrag mit B geschlossen?
Hat C mit D einen Vertrag geschlossen?
Ist C Nachweis- oder Vermittlungsmakler?
Da gibt es noch viele Fragen.

Kann dann nicht einfach Person C abkürzen und direkt Person B ansprechen und sich die Maklergeühr sparen?
Du meinst wohl D, denn D will mieten. Natürlich kann er abkürzen. Aber wenn er die Wohnung zum ersten Mal von C als Makler angeboten bekommen hat, dann geht C einfach vor Gericht und D wird dann die Provision bezahlen müssen. Aus der Nummer kommt D nicht raus.
Aber wie kann sich Person C davor schützen?
Indem er sich an das Gesetz hält. Denn ein Maklervertrag bedarf zwingend der Schriftform. Ohne Papier inkl. Widerrufsbelehrung gibt es auch keinen Maklervertrag. Und damit auch keine Provision.

Deshalb die ganzen Fragen oben.
 
Y

ypg

Person C nimmt dafür eine Maklergebühr.
Person C müsste folglich eine Firma darstellen, also ein Makler, folglich Firma C genannt. Firma C braucht die Erlaubnis von Person B, dass er überhaupt aktiv wird. Wenn Person B zu Firma C sagt, mach… dann muss man Firma C auch entlohnen, quasi mit der Provision.
Wenn Person B selbst sucht und Person D findet, dann kann man die Provision umgehen.
 
S

SaniererNRW123

Aber wollen wir die Frage hier nicht überstrapazieren. Die Frage des TEs bezieht sich auf Provision… und darauf antworte ich.
Dann antworte aber bitte korrekt. Denn das, was Du schreibst, ist i.W. totales Unwissen und eine Menge Vermutungen oder Bauchgefühl. Stimmts ;) ?

Kurz mal für den TE zusammengefasst. Egal ob Privatmann oder Makler:

Zunächst einmal muss man bei der Vermietung wissen, dass das Bestellerprinzip gilt - wer bestellt, bezahlt. Bestellen Mieter und Vermieter denselben Makler, bzahlt der Vermieter. Sonst keiner.
Daneben muss man wissen, dass bei Vermietung ein Vertrag zwingend schriftlich abgeschlossen werden muss inkl. Widerrufsbelehrung.

Somit sind folgende Konstellationen denkbar:

B hat Vertrag mit C, um D zu finden ==> B wäre alleiniger Provisionszahler
D bietet C an, B zu finden ==> Vertrag zwischen D und C muss abgeschlossen werden, C wäre alleiniger Provisionszahler bei Anmietung unter Vermittlung von D
D bietet C an, B zu finden ==> Vertrag zwischen D und C wird abgeschlossen, B wird als Vermieter von D vorgestellt, B will D umgehen und schließt einfach den Mietvertrag ab, ohne D zu informieren ==> D hat trotzdem seine Provision verdient und kann sie einklagen (bzw. wir sie dann auch bekommen) ==> gilt natürlich nur, wenn D davon erfährt
D bietet C an, B zu finden ==> KEIN Vertrag wird abgeschlossen, C muss auch keine Provision zahlen

P.S. Habe selbst die 34c Erlaubnis.
 
Zuletzt aktualisiert 25.11.2024
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