Dachneigung und Kniestock bei Wunsch nach Flachdachgaube

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11ant

11ant

Von der Zickzackwand hab ich schon irgendwo gelesen. Lohnt es sich auf die Suche nach ihr zu gehen?
Die Suche nimmt Dir die Forensuchfunktion ab, aber der Begriff führt nicht zum Versteck des Bernsteinzimmers, sondern lediglich zum Haus von @chrisw81 (wie auch die meisten Treffer zu "Klavier"). Die Zickzackwand ist eine kleine Aufpeppung für den ansonsten unspektakulären Grundriss.
Wie ermittelt man dann die ungefähre Wohnfläche, die das Budget hergibt,
Aktuell garnicht - die Preissteigerungsgründe sind austauschbar, nach Borkenkäfer / Corona / Putin werden sich wieder neue finden, wenn versehentlich ´mal einer überstanden sein sollte. Ich wollte auch eher bedeuten, das Budget garnicht auszureizen zu versuchen. Man braucht ja nicht plötzlich mehr Haus, bloß weil der Tageskurs für den Quadratmeter vielleicht einmal weniger hoch liegt als befürchtet. Kluge Baufamilien gehen das "Risiko", schlimmstenfalls noch Geld "übrig zu haben", gerne ein.
wenn die Architekten doch auch so oft daneben liegen
Das tun primär und signifikant die "Künstler" (die meist nur "Leistungsphase 1 bis 4" anbieten). Praktiker "wissen, was in Hamburg die Butter kostet". Das meiste Geld verschleudern allerdings undisziplinierte Bauherren (und solche, die an der Ausschreibung "sparen").
 
E

epinephrin

Der Unterschied zwischen der Kalkulation eines GU und der eines Architekten ist, dass der GU für den vereinbarten Preis liefern muss. Insofern ist der Preis dort eher nicht das Problem, dafür mehr die Baubeschreibung
Danke für den wichtigen Tipp! Das merk ich mir.

Und danke für dein Hausfoto. Das hilft mir sehr.
 
Y

ypg

Ich verstehe ehrlich gesagt den ganzen Thread nicht!
So wie Du schreibst, stellt sich dieser Thread bzw. Deine Frage doch nur, weil der GU Dich überreden möchte, einen 2-Geschosser zu bauen, weil er „erlaubt“ ist.
Aber was Du gern möchtest, ist etwas anders. Jetzt suchst Du hier Argumente, dass der GU recht mit seiner Meinung und Geschmäckle bzw Einstellung hat.
Nur weil viele Stadtvillen bzw nach @11ants Ton Anstattvillen bauen wollen, ist es noch kein gesellschaftlicher Zwang geworden, noch haben Häuser mit Kniestock an ihrer Attraktivität verloren. Ganz im Gegenteil: wenn es die Grundflächenzahl erlaubt, baut man mit Kniestock, damit sich im Dach ein schöner Dachboden ergibt. Durch die Giebel gibt es Möglichkeiten zur Fenstersetzung. Kniestock und Dachneigung ergeben gemütliche Räume und mehr Geborgenheit als plumpe Schlafräume ohne Dachschräge und eher schlichter Innenarchitektur. Die Dächer strotzen eher den Stürmen.
Wenn also der Bedarf und der Geschmack da ist, der darf auch so bauen.
Ich würde mir bei so essenziellen Fragen nicht von einem GU einreden lassen. Auch nicht von irgendwelchen Forumsteilnehmer, die Du noch nicht einmal kennst.
Soll der GU (und alle anderen Liebhaber) sich doch seinen 2-Geschosser bauen. Denn er hat es für den Maurer einfacher: der muss nur plump nach oben mauern, während ein Giebel schon etwas aufwändiger zum Rechnen ist.
Nun stellt sich allerdings die Frage nach der optimalen Geschosshöhe und der Dachneigung.
Wenn Dir das Haus auf dem Foto zusagt, orientiere Dich doch daran?!
Wenn Du etwas weniger Raumfläche oben brauchst, könntest Du bis ca. 120cm gehen, denn der Raum unter 2 Meter Stehfläche ist ja nicht nicht existent, sondern gibt es auch zum nutzen und leben.
Allerdings ergibt sich bei 135cm kein Problem mit Bettsitzen unter der Dachschräge.
Ab 150/160 wirkt mM nach die Außenwand wieder so gewaltig, dass man hier irgendwo die Grenze setzen möchte, wenn man eben nicht die 2-Geschossigkeit favorisiert.

Wenn es rein um die Raumgrößen geht, bräuchten wir im EG optimalerweise 90qm und im OG knapp 75qm.
Von der Zickzackwand hab ich schon irgendwo gelesen. Lohnt es sich auf die Suche nach ihr zu gehen? :)
Nein. Es lohnt sich, den Entwurf Deines GU für Euch hier besprechen zu lassen, um Engstellen zu finden und eventuell eine Nische statt einer Zickzackwand einzuplanen, ob für Garderobe oder fürs Klavier - egal ;)
 
E

epinephrin

@ypg
Der Thread ergibt sich ganz einfach aus Unsicherheiten von mir als Bauneuling. Ich suche nicht die Bestätigung, dass der GU recht hat. Im Gegenteil, ich suche eher die Bestätigung, dass ich als Laie nicht komplett falsch liege, wenn ich eben nicht so bauen möchte wie es der GU empfiehlt. Man meint ja mitunter auf die Erfahrungen anderer hören zu wollen / müssen / sollen. Ich persönlich wollte einfach ein wenig Hilfe aus einem Umfeld, was eben an mir nicht verdient, sich aber dennoch um einiges besser auskennt als ich. ;-) Und das habe ich hiermit auch erst einmal erhalten, zusätzlich mit ein paar weiteren nützlichen Infos, die für dich bereits selbstverständlich sind, für mich aber eben leider noch nicht.

Zum richtigen Zeitpunkt lasse ich gern auch den Grundriss auseinander nehmen. Aber der ist noch nicht gekommen. :)
 
11ant

11ant

So wie Du schreibst, stellt sich dieser Thread bzw. Deine Frage doch nur, weil der GU Dich überreden möchte, einen 2-Geschosser zu bauen, weil er „erlaubt“ ist.
Daß hier ein Voll-Obergeschoss sicher (und unter erfüllbaren Voraussetzungen sogar ein Geradwand-Obergeschoss) möglich ist, ist eine angenehme Rahmenbedingung. Angesichts des voraussichtlichen Raumprogramms sind das zudem auch dankenswert gut passend. Und selbst eine Entscheidung "pro Haustyp Stadtvilla" zwingt nicht zur Ausgestaltung als Anstattvilla (Sümmetrieh-Hölle mit Smokey Eyes neben einer XXL Doppelgarage mit Breitmaultor woodgrain in 7016) auszugestalten :)

Wenn @epinephrin (bist Du eigentlich PTA, oder wie kommt man auf einen solchen Forennamen ?) sich über die Konsequenz des Kniestockes als Fensterscheide beliest, freut mich das, und wird hoffentlich auch nützen.

Der GU hat eigene Interessen, und sollte daher stets nur Auftragnehmer, und nicht auch Planungsberater sein (kann aber dennoch überlegenswerte Bauvorschläge in seinem Repertoire haben). Er will im Grunde nur eines: den Auftrag bekommen, und dabei aus dem banalen Umstand "daß er in Kubikmetern, und der Kunde in Quadratmetern denkt" eine auskömmliche Marge ziehen.
 
Zuletzt aktualisiert 24.11.2024
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