C
C.beckmann1986
Hallo zusammen,
ich bräuchte mal euren Rat bei einem Thema was mich aktuell sehr ärgert.
Wir sind Ende letzten Jahres in unser neues Haus gezogen (Neubaugebiet über einen Bauträger). Wunschgemäß waren bei der Abnahme des Hauses die Innentüren noch nicht eingebaut sondern sollten von uns nachträglich (nach Beendigung der Eigenleistungen) abgerufen werden.
Die Innentüren wurden demnach durch uns Anfang diesen Jahres, als letztes Gewerk eingebaut (Räume waren gestrichen, Boden verlegt). Dort habe ich auch den augenscheinlich ordnungsgemäßen Einbau aller Türen bei dem Monteur quittiert.
Wenige Monate später haben wir nun festgestellt, dass sich eine Innentür (vom Wohnzimmer zum Keller) deutlich verzogen hat. Die Tür ist bündig im Schloss, steht aber oben und unten sichtbar ab (wie ein U - siehe Foto).
Über das Mängelportal des Bauträgers haben wir dies nun angemerkt und die Sache wurde an die Türenfirma herangetragen. Ohne sich die Tür überhaupt mal anzusehen oder zumindest mit uns Rücksprache zu halten, wurde der Mangel eiskalt abgelehnt.
Begründung:
Die Tür war offensichtlich beim Einbau in Ordnung und ein werksseitiger Fehler könnte ausgeschlossen werden, da ja nur eine Tür betroffen sei. Man gehe von einem unsachgemäßen Umgang des Kunden (falsche Lagerung der Tür, nicht einhalten klimatischer Bedingungen etc.) aus und sei daher dafür nicht verantwortlich. Auch sei ein verziehen der Tür von bis zu 4 mm zulässig.
Erst auf unsere erneute Bitte hin, kam überhaupt jemand von der Firma raus um sich das ganze wenigstens mal vor Ort anzusehen. Hier wurde durch den Monteur nachweislich ein Verzug von 9 mm festgestellt. Dennoch wird der Mangel weiterhin mit der obigen Begründung abgelehnt.
Unsere Ausführungen, dass es völlig lebensfremd sei eine Innentür in einem Neubau (bei dem nun sämtliche Arbeiten abgeschlossen sind) dauerhaft auszubauen (insbesondere die Kellerabgangstür mit einem Kleinkind im Haushalt) oder was auch immer damit anzustellen wurden völlig ignoriert.
Uns wurde lediglich eine neue kostenpflichte Innentür angeboten.
Dieser Aussage hat sich der Bauträger natürlich sofort angeschlossen und den Mangel ebenfalls abgewiesen.
Nun bin ich etwas ratlos. Hier steht es Aussage gegen Aussage, wobei ich der Meinung bin, dass hier doch ein nachweislicher Mangel vorliegt und wir uns definitiv nichts vorzuwerfen haben, zumal die anderen 13 Innentüren nicht so verzogen sind.
Kann sich die Firma trotzdem so leicht rausreden und wir bleiben auf dem Schaden sitzen? Jedes andere Gewerk hat sich die angezeigten Mängel angesehen und auch entsprechend behoben.
Würde mich über die ein oder andere Erfahrung freuen.
Vielen lieben Dank
Christian
ich bräuchte mal euren Rat bei einem Thema was mich aktuell sehr ärgert.
Wir sind Ende letzten Jahres in unser neues Haus gezogen (Neubaugebiet über einen Bauträger). Wunschgemäß waren bei der Abnahme des Hauses die Innentüren noch nicht eingebaut sondern sollten von uns nachträglich (nach Beendigung der Eigenleistungen) abgerufen werden.
Die Innentüren wurden demnach durch uns Anfang diesen Jahres, als letztes Gewerk eingebaut (Räume waren gestrichen, Boden verlegt). Dort habe ich auch den augenscheinlich ordnungsgemäßen Einbau aller Türen bei dem Monteur quittiert.
Wenige Monate später haben wir nun festgestellt, dass sich eine Innentür (vom Wohnzimmer zum Keller) deutlich verzogen hat. Die Tür ist bündig im Schloss, steht aber oben und unten sichtbar ab (wie ein U - siehe Foto).
Über das Mängelportal des Bauträgers haben wir dies nun angemerkt und die Sache wurde an die Türenfirma herangetragen. Ohne sich die Tür überhaupt mal anzusehen oder zumindest mit uns Rücksprache zu halten, wurde der Mangel eiskalt abgelehnt.
Begründung:
Die Tür war offensichtlich beim Einbau in Ordnung und ein werksseitiger Fehler könnte ausgeschlossen werden, da ja nur eine Tür betroffen sei. Man gehe von einem unsachgemäßen Umgang des Kunden (falsche Lagerung der Tür, nicht einhalten klimatischer Bedingungen etc.) aus und sei daher dafür nicht verantwortlich. Auch sei ein verziehen der Tür von bis zu 4 mm zulässig.
Erst auf unsere erneute Bitte hin, kam überhaupt jemand von der Firma raus um sich das ganze wenigstens mal vor Ort anzusehen. Hier wurde durch den Monteur nachweislich ein Verzug von 9 mm festgestellt. Dennoch wird der Mangel weiterhin mit der obigen Begründung abgelehnt.
Unsere Ausführungen, dass es völlig lebensfremd sei eine Innentür in einem Neubau (bei dem nun sämtliche Arbeiten abgeschlossen sind) dauerhaft auszubauen (insbesondere die Kellerabgangstür mit einem Kleinkind im Haushalt) oder was auch immer damit anzustellen wurden völlig ignoriert.
Uns wurde lediglich eine neue kostenpflichte Innentür angeboten.
Dieser Aussage hat sich der Bauträger natürlich sofort angeschlossen und den Mangel ebenfalls abgewiesen.
Nun bin ich etwas ratlos. Hier steht es Aussage gegen Aussage, wobei ich der Meinung bin, dass hier doch ein nachweislicher Mangel vorliegt und wir uns definitiv nichts vorzuwerfen haben, zumal die anderen 13 Innentüren nicht so verzogen sind.
Kann sich die Firma trotzdem so leicht rausreden und wir bleiben auf dem Schaden sitzen? Jedes andere Gewerk hat sich die angezeigten Mängel angesehen und auch entsprechend behoben.
Würde mich über die ein oder andere Erfahrung freuen.
Vielen lieben Dank
Christian