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Luci-HH
Man kennt es, da soll ein Mietshaus möglichst energieeffizien werden und man hat schon 45.000 als Kredit "bei der KFW" laufen. Für Dach- und Fassadenerneuerung und zahlt fleißig ab. Jetzt möchte man Fenster, Türen erneuern und Dämmen. Also eine Summe die weit über die 40.000 Euro geht und man geht an sein Ersparte ggf. an den Dispo. Jetzt sind die Medien voll von Information zur Energieeinsparung und Förderung- nicht nur BAFA, sondern auch der Landeseigenen Förderbanken.
Wendet man sich an diese, so werden kleinere Fördersummen als Zuschuss zusätzlich der BAFA möglich. Also Antrag gestellt, wartet und es wird alles teurer, erst 11 % dann 10 % und der Vorteil einer Förderung verbrauchts sich, weil kein Auftrag erteilen darf. Gut das ist nun mal so - eine Fördrung kann teuer kommen. Jetzt bin ich mit dem Abt.-Leiter Förderbank im Schriftverkehr und der Schreibt folgendes:
... Das Verbot des vorzeitigen Maßnahmebeginns beruht auf dem haushaltsrechtlichen Subsidiaritätsgrundsatz, wonach bei begonnenen Vorhaben der Antragsteller neben einem ausreichenden Eigeninteresse offensichtlich bereits vor der Bewilligung über genügend Mittel verfügt, um das Vorhaben Projekt in Eigenregie finanzieren zu können. Entstehende Mitnahmeeffekte sollen so verhindert und einen möglichst effizienter Einsatz der Steuermittel zu gewährleistet werden.
Da es ja um einen kleiner Zuschuss geht, eine Frage zur Eigenfinanzierung nie in den Unterlagen hinterfragt noch zumeinen finanziellen Situation finde ich den Satz etwas merkwürdig
... "neben einem ausreichenden Eigeninteresse offensichtlich bereits vor der Bewilligung über genügend Mittel verfügt, um das Vorhaben Projekt in Eigenregie finanzieren zu können. Entstehende Mitnahmeeffekte sollen so verhindert und einen möglichst effizienter Einsatz der Steuermittel zu gewährleistet werden".
Also Förderung nur für Mittellose oder Einkommensschwache? Leute wie ich, die beständig über Jahre Sanieren und Abzahlen werden dann als Menschen mit einem "Mitnahmeeffekt" indirekt von einem Leiter "Energie & Qualität Landeseigenern Investitions- und Förderbank"tituliert?
Wie ist der Subsidiaritätsgrundsatz anzuwenden?
Wendet man sich an diese, so werden kleinere Fördersummen als Zuschuss zusätzlich der BAFA möglich. Also Antrag gestellt, wartet und es wird alles teurer, erst 11 % dann 10 % und der Vorteil einer Förderung verbrauchts sich, weil kein Auftrag erteilen darf. Gut das ist nun mal so - eine Fördrung kann teuer kommen. Jetzt bin ich mit dem Abt.-Leiter Förderbank im Schriftverkehr und der Schreibt folgendes:
... Das Verbot des vorzeitigen Maßnahmebeginns beruht auf dem haushaltsrechtlichen Subsidiaritätsgrundsatz, wonach bei begonnenen Vorhaben der Antragsteller neben einem ausreichenden Eigeninteresse offensichtlich bereits vor der Bewilligung über genügend Mittel verfügt, um das Vorhaben Projekt in Eigenregie finanzieren zu können. Entstehende Mitnahmeeffekte sollen so verhindert und einen möglichst effizienter Einsatz der Steuermittel zu gewährleistet werden.
Da es ja um einen kleiner Zuschuss geht, eine Frage zur Eigenfinanzierung nie in den Unterlagen hinterfragt noch zumeinen finanziellen Situation finde ich den Satz etwas merkwürdig
... "neben einem ausreichenden Eigeninteresse offensichtlich bereits vor der Bewilligung über genügend Mittel verfügt, um das Vorhaben Projekt in Eigenregie finanzieren zu können. Entstehende Mitnahmeeffekte sollen so verhindert und einen möglichst effizienter Einsatz der Steuermittel zu gewährleistet werden".
Also Förderung nur für Mittellose oder Einkommensschwache? Leute wie ich, die beständig über Jahre Sanieren und Abzahlen werden dann als Menschen mit einem "Mitnahmeeffekt" indirekt von einem Leiter "Energie & Qualität Landeseigenern Investitions- und Förderbank"tituliert?
Wie ist der Subsidiaritätsgrundsatz anzuwenden?