2023HausBochum
Hallo zusammen,
ich bin durch alle Themen, die ich hier zum Themenkreis Vollgeschosse /Drempelhöhe / Kniestockhöhe finden konnte, durch gegangen und habe leider keine Antwort auf meine Frage gefunden. Vielleicht könnt Ihr mir bei de Beantwortung helfen.
Wie hoch darf der Drempel / Kniestock im Obergeschoss sein, ohne das die Etage als Vollgeschoss gewertet wird? (Annahme keine Gauben)
Es gilt die Bauordnung NW 1962, die Baunutzungsverordnung 1968 und der Bebauungsplan schreibt nur die folgenden Dinge vor:
- 1 Vollgeschoss
- Dachneigung 30 Grad
- Satteldach
Es gibt keine weiteren Limitierungen (wie bspw. Firsthöhe, etc.) und das EG hat 12x12m.
Vielen Dank!
ich bin durch alle Themen, die ich hier zum Themenkreis Vollgeschosse /Drempelhöhe / Kniestockhöhe finden konnte, durch gegangen und habe leider keine Antwort auf meine Frage gefunden. Vielleicht könnt Ihr mir bei de Beantwortung helfen.
Wie hoch darf der Drempel / Kniestock im Obergeschoss sein, ohne das die Etage als Vollgeschoss gewertet wird? (Annahme keine Gauben)
Es gilt die Bauordnung NW 1962, die Baunutzungsverordnung 1968 und der Bebauungsplan schreibt nur die folgenden Dinge vor:
- 1 Vollgeschoss
- Dachneigung 30 Grad
- Satteldach
Es gibt keine weiteren Limitierungen (wie bspw. Firsthöhe, etc.) und das EG hat 12x12m.
Vielen Dank!