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Hierfür wird er Gründe angeführt haben.... Auch KFW70 - inkl. Keller. Unser Berater hat uns damals von dieser Heizung eher abgeraten....
Äpfel mit Birnen zu vergleichen, geht meist in die Hose! Daher werden Nachweisverfahren ja auch qualitativ, leider primärenergetisch, auf Grundlage normierter Randbedingungen geführt.
Tatsächliche Verbräuche lassen sich hieraus jedoch nicht ableiten oder vergleichen, im Gegenteil, es ist unzulässig!
Auch KFW Definitionen bedürfen einer Erklärung. Wie schon häufig hier dargestellt, werden diese durch zwei Parameter festgemacht! Ht´und qp´´ ! Letzterer ist nicht die tatsächlich zu bezahlende Endenergie!!!
Das verführt recht häufig Anbieter zu Schönrechnungen, die unbedarfte Bauherren in deren Auswirkung einfach nicht verstehen/ können! Wie auch?
Ich habe BV begleitet, die im Nachweisverfahren wegen qp´´ gerade einmal KfW 70 oder Energieeinsparverordnung Standard waren, bei den tatsächlichen Verbräuchen sind sie mit PH gleichwertig! Wie merkwürdig!
v.g.