Kellerbau - Anbringung Außenisolierung im Januar akzeptieren?

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D

darksun

Hallo,
wir bauen mit einer Fertighausfirma, deren Planung sieht nun so aus, dass das Haus Mitte März 2023 gestellt werden soll.
Bedeutet jetzt für uns, das der Aushub und Kellerbau Mitte Januar 2023 stattfinden soll bzw. muss.
Auch hat die Fertighausfirma mitgeteilt, das die (Keller) Isolierung nicht im Werk angebracht werden kann, sondern erst vor Ort.
Unser Architekt meinte auf meine Frage, ob die Anbringung der Isolierung bei solchen Witterungsverhältnissen (geschätzte 0 bis 8 Grad, Regen/Schnee, ...) möglich ist:
"Kann gut gehen, muss aber nicht"
Auch mein "Sachverstand" sagt mir, das dies keine gute Jahreszeit ist um die Isolierung am Keller zu "kleben" (zu befestigen).

Wie schaut es aus, hat man als Käufer bzw. Kunde das recht, die Aufstellung des Hauses (und somit mit den Beginn Kellerbau/Isolierung) um etwa 6 Wochen nach hinten zu verlangen ?
(in diesem Jahr war für uns der Kellerbau nicht mehr möglich, weil erst vor 2 Wochen das finale "go" von der Fertighausfirma kam, und so kurzfristig findet man keine Erdbaufirma)
 
lastdrop

lastdrop

Auf welcher Basis willst Du das verlangen?

Du hast das Recht, eine mängelfreie Ausführung zu verlangen. Wann und wie das gemacht wird ist, und wie das sichergestellt wird, ist Sache der Fertighausfirma.

Sei doch froh, dass Du ein Haus bekommst.
 
mayglow

mayglow

Ich bin noch etwas verwirrt, was gerade wer wann erbringen soll. Ihr macht den Keller selber bzw vergebt das unabhängig? Komplett oder nur das Loch buddeln? Isolierung macht aber Fertigbaufirma? (Verwirrt mich gerade bissl) Also wo sind hier gerade die Übergabepunkte überhaupt?

Ansonsten das "Recht" und "verlangen" weiß ich nicht. Aber wenn ihr meint, ihr kriegt eure Eigenleistung vorher nicht fertig, dann solltet ihr da selbst verständlich frühzeitig mit den Anschlussgewerken drüber reden. Worst Case sagt ihr nix, die tanzen mit voller Besatzung an und wollen Haus aufstellen und müssen direkt wieder gehen, weils gerade nicht geht und ihr müsst noch irgendwie Entschädigung für den ganzen Aufwand zahlen.
 
B

borderpuschl

Da gibt es viele variable in dem "kann gehen"
Erst einmal wie werden die Dämmplatten montiert (mit Perimeterkleber, gedübelt, hoffentlich nicht mit Dichtschlämme)
Wetter und Temperatur bezgl., Verarbeitungsrichtlinien, das hängt auch stark davon ab wo ihr baut.
Zudem muss alles wieder angefüllt sein damit die Fertighausbauer Ihr Gerüst stellen können.
Aber ich denke Anfang März müssten doch ein paar Tage die Temperaturen hierzu ausreichen.
 
S

SaniererNRW123

Wie schaut es aus, hat man als Käufer bzw. Kunde das recht, die Aufstellung des Hauses (und somit mit den Beginn Kellerbau/Isolierung) um etwa 6 Wochen nach hinten zu verlangen ?
Du wirst einen Werkvertrag für Dein Haus nebst Keller abgeschlossen haben. Richtig? So lese ich zumindest Dein Posting.
Also schuldet der Auftragnehmer ein mängelfreies Werk. Ob er die Dämmung am Keller im Werk, auf der Baustelle bei Regen und Schnee oder in einer lauen Frühlingsnacht bei Vollmond anbringt, liegt ausschließlich bei ihm. Einzig und allein der vereinbarte Zeitrahmen als auch eine Mängelfreiheit schuldet er Dir.
 
mayglow

mayglow

Bedeutet jetzt für uns, das der Aushub und Kellerbau Mitte Januar 2023 stattfinden soll bzw. muss.
Ich glaube, das ist gerade das, was ich am verwirrensten finde. Macht ihr das oder macht die Fertigbaufirma das? Alle anderen hier haben es scheinbar verstanden als "macht die Hausbaufirma", ich war mir da gerade nicht ganz sicher. Wenn die Hausbaufirma das macht, würde ich sagen, klar, kann man mal nachfragen, ob sie sich sicher sind, aber an sich ist das halt deren Bier.

Wenn ihr das macht (so hatte ich das verstanden) aber denkt, das wird im Januar alles Mega-Mist oder ihr kriegt ggf gar niemanden dafür ran, dann fehlt ja überhaupt die Voraussetzung zum weiterarbeiten (aber dann versteh ich die ganze Argumentation mit der Isolierung nicht. Soll das nur nen Argument sein, warum die Hausbaufirma euch mehr Zeit geben sollte, ohne, dass ihr Schuld wärt?)
 
Zuletzt aktualisiert 23.12.2024
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