S
Sunshine387
Ich bin da anderer Meinung bezüglich einer Galerie. Ich freue mich jeden Tag, wenn ich morgens vom Schlafzimmer nach unten ins Wohnzimmer über die Galerietreppe nach unten gehe. Denn ich kenne viele andere Häuser ohne Luftraum bzw. Galerie und finde es dort immer ein bisschen erdrückend. Für meinen Geschmack gibt es nichts schöneres als das Haus ein bisschen luftig und Groß wirken zu lassen durch hohe Decken. Da fühle ich mich persönlich gleich doppelt wohler und es macht einfach was her. Also streicht auf KEINEN Fall die Galerie! Sieht auf den Bildern doch super schick und auch großzügig aus! Diejenigen, die eine Galerie als verschwendeten Platz bezeichnen haben meist selbst noch nie in einem Haus mit diesem schönen Raumgefühl gewohnt…
Und zu deiner Beruhigung: Ich kenne viele schöne Häuser, die teilweise sogar bis zu 1m höher gebaut sind, um Platz für einen hohen Keller zu haben (große Fenster etc.). Und auch da sieht das mit einer schönen Treppe sehr gefällig aus. Das kann man bei nur 60cm auch geschickt lösen, indem man bei so einer eher kleinen Erhöhung einfach, dass Gelände vom Straßenniveau mit einer leichten Steigung hin zum Haus plant (Bei 6m Entfernung von der Straße wäre das doch nur eine Neigung von 10%, die man geschickt durch Treppenstufen oder eben einen Weg lösen kann. Dafür gibt es doch gute Garten-Landschaftsbauer, sodass die 60cm nicht mehr groß auffallen.
Allerdings kann es sein, dass ihr in der Höhe limitiert seid und der B Plan dann eine Erhöhung nicht zulässt bei dem gewünschten Haus? Dann müsst ihr weiter schauen. Und dem Architekten würde ich dafür bisher auch keine Cent überweisen. Dieser muss doch wohl in der Lage sein vor seinem Entwurf alles mit dem Bauamt abzuklären und vor allen den Hochwasserschutz kümmern. Das ist nicht eurer Aufgabe! Und dass er anscheinend nicht mal ein rechtmäßigen Grundriss planen kann wirft bei mir Fragen auf! Die Regeln sind doch ganz klar! Jeder weiß doch hier, dass über ein Staffelgeschoss nicht noch ein weiteres Staffelgeschoss kann (das würde man ja dann ad absudurm führen. So etwas muss doch ein Architekt wissen, was ein Vollgeschoss, ein Staffelgeschoss und ein oberstes Geschoss, dass kein Staffelgeschoss sein soll ist und vor allem zu planen ist.
Und zu deiner Beruhigung: Ich kenne viele schöne Häuser, die teilweise sogar bis zu 1m höher gebaut sind, um Platz für einen hohen Keller zu haben (große Fenster etc.). Und auch da sieht das mit einer schönen Treppe sehr gefällig aus. Das kann man bei nur 60cm auch geschickt lösen, indem man bei so einer eher kleinen Erhöhung einfach, dass Gelände vom Straßenniveau mit einer leichten Steigung hin zum Haus plant (Bei 6m Entfernung von der Straße wäre das doch nur eine Neigung von 10%, die man geschickt durch Treppenstufen oder eben einen Weg lösen kann. Dafür gibt es doch gute Garten-Landschaftsbauer, sodass die 60cm nicht mehr groß auffallen.
Allerdings kann es sein, dass ihr in der Höhe limitiert seid und der B Plan dann eine Erhöhung nicht zulässt bei dem gewünschten Haus? Dann müsst ihr weiter schauen. Und dem Architekten würde ich dafür bisher auch keine Cent überweisen. Dieser muss doch wohl in der Lage sein vor seinem Entwurf alles mit dem Bauamt abzuklären und vor allen den Hochwasserschutz kümmern. Das ist nicht eurer Aufgabe! Und dass er anscheinend nicht mal ein rechtmäßigen Grundriss planen kann wirft bei mir Fragen auf! Die Regeln sind doch ganz klar! Jeder weiß doch hier, dass über ein Staffelgeschoss nicht noch ein weiteres Staffelgeschoss kann (das würde man ja dann ad absudurm führen. So etwas muss doch ein Architekt wissen, was ein Vollgeschoss, ein Staffelgeschoss und ein oberstes Geschoss, dass kein Staffelgeschoss sein soll ist und vor allem zu planen ist.
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