Q
quisel
Hallo zusammen,
wie in einem anderen Thema angekündigt, sind wir aktuell in den letzten Zügen eines Grundstückerwerbs. Parallel bin ich schon ein wenig am Planen, was wir mit dem Grundstück machen. Nun steht an der oberen Grundstücksgrenze ein ca. 2m hoher Zaun, blickdicht, aus dunkelbraunen Holzbolen. Der Zaun steht da so bereits seit den 80ern. Wegen mangelnder Pflege in den letzten Jahren, ist er mittlerweile nicht mehr in perfektem Zustand.
Nun gilt in dem Gebiet seit 2009 ein Bebauungsplan, der auch Aussagen zu erlaubten Einfriedungen macht. Erlaubt sind demnach nur noch offen wirkende Metall- und Holzzäune, Maschendrahtzäune oder Hecken. Nicht zu lässig sind insbesondere: Einfriedungen mit großflächigen Sichtschutzplatten oder -panelen aus Metall, Holz oder sonstigen Materialien sowie Einfriedungen aus Betonformsteinen. Also das was jetzt vorhanden ist, ist seit 2009 explizit nicht mehr erlaubt.
Die Stadt hat den Eigentümer vor einigen Jahren schon mal zum Rückbau aufgefordert. Aufgrund der nachweislich schon weit vor Einführung des B-Plans liegenden Errichtung hat die Zaunanlage bislang Bestandsschutz. Nach Aussage des Verkäufers wäre auch ein gleichartiger Ersatzneubau möglich. Wenn das so ist, was ginge dann? Wirklich nur 1:1 - aber in neu? Oder wäre es auch denkbar die Höhe beizubehalten und auf einen Doppelstabmattenzaun mit Sichtschutzstreifen zu wechseln?
Gibts hier Erfahrungen? Danke euch schon mal!
wie in einem anderen Thema angekündigt, sind wir aktuell in den letzten Zügen eines Grundstückerwerbs. Parallel bin ich schon ein wenig am Planen, was wir mit dem Grundstück machen. Nun steht an der oberen Grundstücksgrenze ein ca. 2m hoher Zaun, blickdicht, aus dunkelbraunen Holzbolen. Der Zaun steht da so bereits seit den 80ern. Wegen mangelnder Pflege in den letzten Jahren, ist er mittlerweile nicht mehr in perfektem Zustand.
Nun gilt in dem Gebiet seit 2009 ein Bebauungsplan, der auch Aussagen zu erlaubten Einfriedungen macht. Erlaubt sind demnach nur noch offen wirkende Metall- und Holzzäune, Maschendrahtzäune oder Hecken. Nicht zu lässig sind insbesondere: Einfriedungen mit großflächigen Sichtschutzplatten oder -panelen aus Metall, Holz oder sonstigen Materialien sowie Einfriedungen aus Betonformsteinen. Also das was jetzt vorhanden ist, ist seit 2009 explizit nicht mehr erlaubt.
Die Stadt hat den Eigentümer vor einigen Jahren schon mal zum Rückbau aufgefordert. Aufgrund der nachweislich schon weit vor Einführung des B-Plans liegenden Errichtung hat die Zaunanlage bislang Bestandsschutz. Nach Aussage des Verkäufers wäre auch ein gleichartiger Ersatzneubau möglich. Wenn das so ist, was ginge dann? Wirklich nur 1:1 - aber in neu? Oder wäre es auch denkbar die Höhe beizubehalten und auf einen Doppelstabmattenzaun mit Sichtschutzstreifen zu wechseln?
Gibts hier Erfahrungen? Danke euch schon mal!