D
DJ_Kenobi
Hallo zusammen,
ich habe zwar schon ähnliche Themen gelesen, aber die Gesamtsituation ist am Ende doch wieder individuell zu betrachten denke ich. Wir haben folgende Situation:
Bei der Einmessung der Pflasterarbeiten ist aufgefallen, dass unser Haus (Oberkante Fertigfußboden) 30cm über Straßenniveau liegt, im Bauantrag sind 20cm angegeben. Die Endausbauhöhe der Straße war zu Beginn schon erkennbar. Wir haben einen GU, die Bodenarbeiten haben wir selbst vergeben, diese hat er aber m.E. ja abgenommen mit Beginn der Fundamentarbeiten durch ihn. Mir bereitet das insofern Sorgen, als das wir mir den Gesamthöhen schon am Limit sind.
Was wäre der nächste Schritt? Endabnahme ist noch etwas hin.
Danke für euren Rat.
ich habe zwar schon ähnliche Themen gelesen, aber die Gesamtsituation ist am Ende doch wieder individuell zu betrachten denke ich. Wir haben folgende Situation:
Bei der Einmessung der Pflasterarbeiten ist aufgefallen, dass unser Haus (Oberkante Fertigfußboden) 30cm über Straßenniveau liegt, im Bauantrag sind 20cm angegeben. Die Endausbauhöhe der Straße war zu Beginn schon erkennbar. Wir haben einen GU, die Bodenarbeiten haben wir selbst vergeben, diese hat er aber m.E. ja abgenommen mit Beginn der Fundamentarbeiten durch ihn. Mir bereitet das insofern Sorgen, als das wir mir den Gesamthöhen schon am Limit sind.
Was wäre der nächste Schritt? Endabnahme ist noch etwas hin.
Danke für euren Rat.