Das jemand die Höhe nachmisst ist eher unwahrscheinlich. Der Vermesser misst nur die Lage im Grundstück auf.Und was heißt denn „oder auch nicht“,Sollte ich denn eine Bedenkenanzeige nach VOB anmelden ggü. meinem Bauunternehmer?
Und was heißt denn „oder auch nicht“, und dann?
Danke und gruss
Dann stehen die Wirklichkeit und die Akte in 10cm Differenz,Und was heißt denn „oder auch nicht“, und dann?
Das wollte ich auch tun. Die Frage ist wie ich das Unternehmen dazu in der Verantwortung halte sollte es doch dazu kommen, dass die Höhe ein Thema wird. Kann ja auch sein, dass mein Nachbar am Carport nachmisst oder so etwas.Ich würde dem Unternehmer die Mehrkosten anmelden wegen zusätzlichen Auffüllungen, Umplanung, usw..
Wer will sich schon unnötig Arbeit und Stress machen?Unser Haus hat das auch, und ich staunte nur über die Lockerheit aller Beteiligten,