Wahrscheinlich geht gleich wieder ein Empörungswelle los und mir wird der Weltuntergang untergejubelt. Aber hier werden ja immer wieder mal irgendwelche Halbwahrheiten verbreitet.
Mein persönlicher Erfahrungsschatz sagt dazu folgendes.
Die Einschränkungen ab 2024 beziehen sich ja auf den Einbau einer neuen Heizungsanlage. Was zählt zu einer Heizungsanlage?
Die Gastherme, der Schornstein bzw .Abzug, die Heizkörper, die Ventile und Sicherheitsgruppen, der Warmwasser Boiler oder Durchlauferhitzer.
So lange man nicht alles Austausch,t ist es keine neue Heizungsanlage, sondern lediglich die Reparatur bzw. der Austausch einzelner Baugruppen.
Geht die Gastherme irgendwann in 5 Jahren kaputt, dann lässt du einfach eine neue einbauen. Notfalls eben eine Gebrauchte oder ein Vorführgerät.
Das alles kann man natürlich auch vorher mal mit jemanden abklären der sich dazu auskennt. Das ist in der Regel der zuständige Bezirksschornsteinfegermeister.
Das geht auch mit Ölkesseln, Ölbrennern oder beiden. Hier jedoch muss man beachten, dass man nur noch Brennwertkessel zu kaufen bekommt.
Da muss dann auch der Schornstein saniert werden. Von unkaputtbaren Edelstahlrohr auf Keramikrohr. Den Schwachsinn kann man umgehen indem man sich einen gut gebrauchten Ölkessel samt Brenner bevorratet. die sind gerade günstig zu bekommen.
Meinen alten Ölkessel hat der Schornsteinfeger gerade gemessen. Beste Werte. Baujahr 1992. Die ganze Heizung hatte ich mal bei Ebay für 15 Euro gekauft. Mit allem drum und dran. Läuft auch schon wieder 15 Jahre ohne Probleme bei mir.
Mein Schornsteinfeger und Energieberater meinte zur Wärmepumpe, die halten meist nur 15 Jahre. Dann sind die kaputt.