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Nein, hin zum Architekten (nicht Bauzeichner) !Der Grundriss ist wie folgt entstanden. Wir wollten von Anfang an eine klassische Stadtvilla bauen. Um hierfür ein Raumgefühl zu bekommen haben wir uns einige Häuser im Musterhauspark Kaarst (Viebrockhaus) angesehen. Die dort platzierte Stadtvilla hat uns nicht gefallen. Die anderen Häuser haben uns in Ihrer Bauform nicht gefallen, wir haben sie uns dennoch alle einmal angeschaut. Hierbei ist uns das V480 Edition II ins Auge gestoßen. Auf diesem Grundriss basiert der zuletzt aufgestellte Grundriss. Hier hat uns der offene Wohnbereich besonders gut gefallen.
Ich denke wir haben uns hier in etwas verrannt und wollten dies mit aller Macht umsetzen ohne das uns dabei aufgefallen ist, dass dies in einer Katastrophe endet. Ihr habt uns hier die Augen geöffnet.
Also back to the roots...
Danke für die Erläuterung der Katastrophenentwicklung. Allerdings habe ich leider nicht den Eindruck, daß Ihr Euch nun ent-rannt hättet :-(
Ein Edition 480 II ist ein Kniestockhaus mit effektiv etwa 190 cm Kniestock, und somit im Grunde durchaus geeignet, als Inspiration für eine klassische Anstattvilla (mit Traufhöhe Obergeschossdecke) zu dienen. Allerdings ist die Ähnlichkeit mit Eurer Variation zu blaß, sodaß sich eher vom weißen Blatt zu starten empfiehlt. Mit Eurem Planungsgefühl (Laien zu sein ist keine Schande) solltet Ihr dringend zu Fachleuten gehen. Eine Lernschwester hat im Operationssaal nichts zu suchen. Ihr gebt große Koffer voller (meistens nur geliehenem) Geld für das Haus aus, also nehmt für die Planung niemanden, der das nur ein ganz winziges Bißchen weniger schlecht versteht als Ihr selbst.
Und macht dabei keine zielstörenden Vorgaben.
Eine Treppe ist in einem Grundriss mehr als nur der Bestimmer, sie ist regelrecht DER BESTIMMER !!!
- also nehmt diesem Hannibal Lecter niemals den Maulkorb ab !
Den Widerspruch merkste selber, ne ?In dem ersten Grundriss hätten wir auch mit einer kleineren Garage ( 3,85 m ) auskommen müssen. [...] Wenn wir allerdings die Garage auf die andere Seite stellen würden, so müssten wir 1m zur Grundstücksgrenze Abstand halten. Somit ist diese Variante gestorben.
Dreimeterfünfundachtzig statt Sechsmeter Garagenbreite planlinks wäre okay, aber Fünfmeter planrechts wären zu wenig *kopfkratz*
Würden Euer Bebauungsplan bzw. Eure Stellplatzverordnung wirklich eine beliebige Garagengröße zulassen, und müßte auch ein ungedeckter Stellplatz voll im Baufenster liegen ? - checkt das ´mal bzw. nennt (ohne Link !!!) den Bebauungsplan.
Geht insgesamt mal weg vom Wünschdirwas, hinein in die vernünftige Grundlagenermittlung. Ihr braucht wirklich sowas von nötigst eine saubere Leistungsphase 1 und 2 (die es bei einer Bauzeichner"planung" niemals gibt), daß jeder Verzicht auf einen Architekten den Kurs auf die Katastrophe halten würde. Stellt Euch vor, Euch wäre das verwinkelte zweite Kinderzimmer nicht aufgestoßen und Ihr hättet den zuerst gezeigten Entwurf für baureif befunden. Dann hättet Ihr - wohlgemerkt ohne dafür ein Mehr an Wohnwert zu bekommen - Überquadratmeter im Wert von rund sechzigtausend Euro gebaut. Das ist - nochmal: OHNE Gegenwert ! - rund das Doppelte eines Architektenhonorars bei Vollbegleitung* (wobei das gut angelegtes Geld ist, sich also voll auszahlt).
*) gugelt mal mit Anführungszeichen: "Ein Hausbau-Fahrplan, auch für Sie: das Phasenmodell der HOAI!". An der Fundstelle wird auch erklärt, wie man verhindert, daß das Obergeschoss auf das geringste Übel limitiert wird