Aber, ist es nicht so, dass wenn die Garage quasi Bestandteil des Hauses ist, dass sie dann die 3 m Grenzabstand einhalten muss? Ich bin mir jetzt nicht sicher, ob diese Hausgestaltung davon betroffen wäre.
Nee, nach dem Plan ist die rechte Garage ja quasi nur 1-stöckig und der Teil hätte wohl nur ein sehr flaches Dach, was an der Grundstücksgrenze die 3 m in der Höhe nicht überschreitet.