Q
quisel
Guten Morgen zusammen,
wir sind aktuell an unserer Grundstücksgrenze an der Neuanlage der Einfriedung und Hecke. Im Zuge der Arbeiten ist aufgefallen, dass der Telefonanschluss der Nachbarn über unser Grundstück führt. Dieser läuft im Abstand von ca. 50 cm parallel zu unser beider Grenze und läuft nach ca. 5 Metern in die Garage des Nachbarn. Ein Leitungsrecht o. ä. ist nicht im Grundstück eingetragen.
Nun meine Frage:
Entstehen aus dem Bestand trotzdem irgendwelche Recht und Pflichte für den Nachbarn bzw. mich?
Aktuell stört mich die Leitung nicht. Ich denke auch, dass sie in Zukunft nicht stören wird. Ärgerlich wird es aber natürlich, wenn ich bei Leitungsdefekt meine Zaunanlage abbauen oder die Bepflanzung rausreißen muss. Ich würde nach jetzigem Stand davon ausgehen, dass der Nachbar im Fall der Fälle die Arbeiten vorher mit mir abstimmen muss?
wir sind aktuell an unserer Grundstücksgrenze an der Neuanlage der Einfriedung und Hecke. Im Zuge der Arbeiten ist aufgefallen, dass der Telefonanschluss der Nachbarn über unser Grundstück führt. Dieser läuft im Abstand von ca. 50 cm parallel zu unser beider Grenze und läuft nach ca. 5 Metern in die Garage des Nachbarn. Ein Leitungsrecht o. ä. ist nicht im Grundstück eingetragen.
Nun meine Frage:
Entstehen aus dem Bestand trotzdem irgendwelche Recht und Pflichte für den Nachbarn bzw. mich?
Aktuell stört mich die Leitung nicht. Ich denke auch, dass sie in Zukunft nicht stören wird. Ärgerlich wird es aber natürlich, wenn ich bei Leitungsdefekt meine Zaunanlage abbauen oder die Bepflanzung rausreißen muss. Ich würde nach jetzigem Stand davon ausgehen, dass der Nachbar im Fall der Fälle die Arbeiten vorher mit mir abstimmen muss?