W
wobbbel
Hallo zusammen,
mir gehört eine Fläche von ca. 20.000qm in Ortsrandlage einer ostdeutschen Kleinstadt. Die Fläche besteht aus einer kleineren Gartenfläche/Weide (grün) und einer Kleingärtneranlage (orange) (siehe Grafik unten). Der unter Teil der Fläche ist im Flächennutzungsplan als Bauerwartungsland eingetragen. In der Abbildung wäre das der Teil unterhalb der gestrichelten Linie.
Nun habe ich einen Kaufinteressenten, der dieses Bauerwartungsland kaufen und entwickeln möchte.
Daher stellt sich jetzt die große Frage wo genau die Grenze des Bauerwartugslandes entlang geht.
Natürlich kann man im Kaufvertrag einen Flächenwert vereinbaren und nach erfolgter Vermessung muss dann zu viel oder zu wenig bezahltes wieder ausgeglichen werden. Das wäre ja kein Problem.
Aber für mich ist der exakte Grenzverlauf aus zwei Gründen relevant:
Erstens müssten evtl. einige Pachtparzellen der Kleingärtneranlage geräumt oder umgesiedelt werden.
(es besteht Konsens mit dem Verein, die Anlage steht größtenteils leer).
Und zweitens habe ich natürlich Interesse daran möglichst viel zu verkaufen. Also den Grenzverlauf nach oben zu schieben so weit es geht.
Aus dem Flächennutzungsplan der Stadt geht zwar das Bauland uns auch das Bauerwartungsland hervor, jedoch ist die Karte recht grob und allein die Linienstärke (gestrichelte Linie in zweiter Abbildung) ist in natura quasi mehrere Meter dick.
Und soweit ich weiß ist der Flächennutzungsplan eher als Richtung gebendes Instrument gedacht und gibt nicht die exakten Verläufe haargenau wieder oder?
Ich wende mich daher an euch, mit der Hoffnung jemand zu finden, der weiß wie sowas im Regelfall abläuft.
Wer entscheidet am Ende, bis wohin genau die zukünftige Baufläche gehen darf?
Kann ich das bereits zum jetztigen Zeitpunkt in Erfahrung bringen, sodass ich mit der Kündigung/Umlegung der Gartenparzellen vorwärts gehen kann?
Ich bin für jede Hilfe dankbar!!
Viele Grüße!
mir gehört eine Fläche von ca. 20.000qm in Ortsrandlage einer ostdeutschen Kleinstadt. Die Fläche besteht aus einer kleineren Gartenfläche/Weide (grün) und einer Kleingärtneranlage (orange) (siehe Grafik unten). Der unter Teil der Fläche ist im Flächennutzungsplan als Bauerwartungsland eingetragen. In der Abbildung wäre das der Teil unterhalb der gestrichelten Linie.
Nun habe ich einen Kaufinteressenten, der dieses Bauerwartungsland kaufen und entwickeln möchte.
Daher stellt sich jetzt die große Frage wo genau die Grenze des Bauerwartugslandes entlang geht.
Natürlich kann man im Kaufvertrag einen Flächenwert vereinbaren und nach erfolgter Vermessung muss dann zu viel oder zu wenig bezahltes wieder ausgeglichen werden. Das wäre ja kein Problem.
Aber für mich ist der exakte Grenzverlauf aus zwei Gründen relevant:
Erstens müssten evtl. einige Pachtparzellen der Kleingärtneranlage geräumt oder umgesiedelt werden.
(es besteht Konsens mit dem Verein, die Anlage steht größtenteils leer).
Und zweitens habe ich natürlich Interesse daran möglichst viel zu verkaufen. Also den Grenzverlauf nach oben zu schieben so weit es geht.
Aus dem Flächennutzungsplan der Stadt geht zwar das Bauland uns auch das Bauerwartungsland hervor, jedoch ist die Karte recht grob und allein die Linienstärke (gestrichelte Linie in zweiter Abbildung) ist in natura quasi mehrere Meter dick.
Und soweit ich weiß ist der Flächennutzungsplan eher als Richtung gebendes Instrument gedacht und gibt nicht die exakten Verläufe haargenau wieder oder?
Ich wende mich daher an euch, mit der Hoffnung jemand zu finden, der weiß wie sowas im Regelfall abläuft.
Wer entscheidet am Ende, bis wohin genau die zukünftige Baufläche gehen darf?
Kann ich das bereits zum jetztigen Zeitpunkt in Erfahrung bringen, sodass ich mit der Kündigung/Umlegung der Gartenparzellen vorwärts gehen kann?
Ich bin für jede Hilfe dankbar!!
Viele Grüße!