Bauerwartungsland, wer legt hier die Grenze fest?

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Zuletzt aktualisiert 01.11.2024
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W

wobbbel

Das das jemals Bauland wird ist so unsicher wie Lotto spielen
Ich verkaufe an einen ortsansässigen professionellen Entwickler. Der wird schon wissen was er macht. ;) Vielleicht spielt er auch gerne Lotto :)

Deswegen die Frage: Wieso sollte dir da wer mehr bezahlen ?
Nein, es geht nicht um mehr bezahlen... Es geht um mehr verkaufen. Wenn ich mehr von dem Land loswerde, dann hab ich am Ende ja auch mehr Geld.

Aber um ehrlich zu sein ist das gar nicht so wesentlich wie die Frage ob und wenn ja welche Pachtparzellen aus der Kleingartenanlage von dem Verkauf/ dem neuen Grenzverlauf betroffen sind.
Denn davon hängt wiederum ab, ob und wieviel eventuelle Entschädigungszahlungen an Pächter des Vereins zu leisten sind.


Ich nehme aber an, bevor du da nen Kaufvertrag aufsetzt, müsste das Grundstück eh erstmal in zwei Flurstücke geteilt werden. Vermutlich vermisst man in dem Zuge dann auch?
Nein, die genaue Vermessung und Eintragung findet hinterher statt. Es wird erstmal eine Schätzung der Quadratmeterzahl veranschlagt und dementsprechend bezahlt. Sollte sich heraus stellen, dass die Fläche kleiner ist, zahle ich was zurück und andersrum ebenso.

Alternativ, vielleicht hat der Kaufinteressent auch Interesse an dem Gesamten Grundstück inklusive Kleingartenverein?
Nein, er will nur das Land kaufen, dass er auch zu Bauland entwickeln und dann gewinnbringend weiter verkaufen kann.


Ok, ich werde mal versuchen bei der Stadt jemand zu erreichen...
Oder einen ortsansässigen Vermesser. Die müssten ja auch wissen wie das abläuft.
 
W

wobbbel

Aus den beiden Bildern werde ich nicht schlau.
Die beiden Grafiken sind nicht auf einander bezogen. Dh. die erste Skizze habe ich erstellt als eine generelle Darstellung des Sachverhalts (eine Fläche mit zwei Nutzungen und irgendwo geht eine zukünftige Grenze).
Die zweite Abbildung ist aus dem Flächennutzungsplan der Stadt. Stell dir vor, dass mir die Fläche mit dem W7 Symbol und auch die schraffierte mit "0,5" gehört (ein Flurstück) Jetzt ist die gestrichelte Umgrenzung des Bauerwatungslands aber so dick, dass mir das viel zu ungenau ist und ich aber auf wenige Meter genau wissen muss wo diese Linie läuft.
verstehst du es jetzt besser?

Gibt es keine Karte aus dem Geoportal wo die 20.000 qm zu sehen sind? Im Geoportal kann man sogar die unterschiedlichen Karten aufrufen. Dann legst Du mal die Grundstücksgrenzen auf den Flächennutzungsplan.
In welchen Geoportal genau bist du da?
Ich habe mir das gerade mal im Sachsen-Anhalt-Viewer angeschaut. Eine Karte vom Liegenschaftskataster bekomme ich da zwar. Aber keine Karte des Flächennutzungsplan. Oder bin ich zu doof? Wie heißt die in der Kartenauswahl links?
 
S

Sunshine387

Frag doch einfach mal den Ortsansässigen Planer, der den Plan erstellt hat. Der wird dir hoffentlich die Abmessungen sagen können. Den der Brauch ja auch eine Länge x Breite Angabe für die Größe der Fläche.
 
11ant

11ant

Du verstehst die von Dir gezeigten Abbildungen nicht - und wir können Dir nur sehr begrenzt dabei helfen, da Du den Gesamtüberblick damit vereitelst, 1. die Darstellung aus Deinem anderen Thread https://www.hausbau-forum.de/threads/grunddienstbarkeit-wegerecht-was-genau-kann-man-festlegen.45089/ hier nicht mit einzubeziehen, und 2. auch den Maßstab der Darstellungen nicht stringent durchziehst. Die dicke Strichellinie umgrenzt einen Geltungsbereich - hier rächt sich, daß Du nicht das gesamte Gebiet darstellst. W wird für Wohnbebauung stehen, und W4 und W7 vermutlich verschiedene zulässige Nutzungen, 0.5 wird vermutlich die angestrebte maximale Grundflächenzahl sein, und grün soll Grünland bleiben; gelb sind Verkehrswege. Insgesamt denke ich, daß Du um Jahre (wenn nicht gar Jahrzehnte) zu früh das Geld wachsen hörst. Gedulde Dich länger als Dir lieb ist :-)
 
G

Grundaus

ich weiß nicht wie es im Osten von Deutschland funktioniert, aber hier im Süden kauft die Gemeinde das Land, erschließt es und dann wird verkauft. So sollen Spekulationen verhindert werden. Die Entscheidung wie groß und was gebaut wird trifft der Gemeinderat. Bauerwartungsland hat keine rechtliche Bedeutung. Mach eine Bauvoranfrage, dass weißt du wie groß und wie die Chancen sind
 
Zuletzt aktualisiert 01.11.2024
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