11ant
Ich verstehe nicht recht: stimmst Du mir nun zu oder hättest Du die Idee als Schnäppchen befunden, sich für 3k EUR Strafe pro Verzögerungsmonat in einen verfrühten Bauantrag drängen zu lassen?Ich stimme @11ant zu.
Ganz ehrlich: 3k€ pro Monat und ihr behaltet die Preisgarantie? Das ist nen super Schnäppchen.
Bei einer wegfallende Preisgarantie bist Du schnell bei mehreren 10k und mehr an Mehrkosten.
Ich hatte nicht herausgelesen, daß Ihr schon unterschrieben hattet und dachte, man wolle Euch jetzt erst in diese Kamikaze hineindrängen.wir waren froh über diesen langen Zeitraum eine Preisgarantie gewährt zu bekommen (Vertrag Ende Dez 2021 unterschieben, Fertigstellungsgarantie Ende Feb. 24) .
Weniger die Trauf- und Firsthöhe macht mir Sorgen, sondern der Abwasserkanal und die Lage des Fußrähms über der Geländeoberkante. Natürlich kann man das Haus auch auf Verdacht höherlegen, aber dann ragen ggf. Eingangsstufen in die Einfahrt. Ohne bekannte absolute Höhen gibt man im Plan einfach relative Höhen an, also +0.00 als Oberkante Kellerdecke zum Beispiel. Wenn die absoluten Höhen noch nicht bekannt sind, würde ich in diesem Fall auf das signalisierte Entgegenkommen des Bauamtes vertrauen.Die Höhenvorgabe ist kein Problem. Wir haben 2 Vollgeschosse und Keller und nach aktuellem Plan ist unser Haus ohne Keller 7,85 m hoch und es darf bis zu 12 m hoch sein. [...]
Wie wäre denn der konkrete Ablauf, wenn wir den Bauantrag ohne Höhenvermessung einreichen?