Schenkung Haus mit einigen Fragezeichen

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T

Timmi1608

Hallo zusammen,

da ich der einzige Nachkomme bin, möchte meine Mutter ihr Haus bereits jetzt per Schenkung auf mich umschreiben.
Das Haus ist schuldenfrei, die Voraussetzungen sind aber ein wenig außergewöhnlich.

Es handelt sich nämlich um zwei Grundstücke, auf einem steht das besagte Zweifamilienhaus, Baujahr 1960. Direkt angrenzend gibt es ein zweites Grundstück, welches ebenfalls überschrieben werden soll. Dieses ist aktuell Bauerwartungsland, hat also de facto keinen größeren Wert, da stand jetzt dort nicht gebaut werden kann. Von der Gemeinde wird für dieses Grundstück dennoch ein Bodenrichtwert von 410 Euro/Quadratmeter veranschlagt. Wenn man diesen Bodenrichtwert tatsächlich als Berechnungsgrundlage nehmen würde, kommt man auf einen Grundstückswert von 246.000 Euro bei 600qm.

Ich würde nun natürlich gerne unter einem Gesamtwert von 400.000 Euro bleiben, um keine Schenkungssteuer zahlen zu müssen. Das würde aber nur funktionieren, wenn das zweite Grundstück nicht mit dem Bodenrichtwert angegeben werden muss. Andernfalls wäre der Gesamtwert bestimmt bei 600.000 - 700.000 Euro.

Könnt ihr mir hier sagen, ob der Bodenrichtwert die Grundlage sein muss? Wie gesagt, aktuell darf ich überhaupt nix da hinbauen.

Wie hoch muss ich generell den Wert der Immobilie angeben? Wird dieser vom Notar hinterfragt? Wie bereits erwähnt ist das Haus bereits älter und bis auf ab und zu mall neue Bäder/Küchen und neue Böden wurde nie etwas größeres gemacht. Das Dach und die Heizung kommen sicher bald wieder und gedämmt ist auch nichts. Das Grundstück ist noch etwas größere als das zweite, dennoch würde ich mit gar nicht einmal so schlechtem Gewissen mit ca. 400.000 Euro ins Rennen gehen, es gibt durchaus Renovierungsbedarf.

Habt ihr Meinungen oder Tipps zu der Situation?

Ich bin für jeden Hinweis dankbar!


Gruß Timmi
 
H

Hauzbau22

Ein eingetragenes Nießbrauch recht kann uU auch den Wert (erheblich) mindern.

Klingt aber nach einem Fall für den Steuerberater.
 
11ant

11ant

Von der Gemeinde wird für dieses Grundstück dennoch ein Bodenrichtwert von 410 Euro/Quadratmeter veranschlagt. Wenn man diesen Bodenrichtwert tatsächlich als Berechnungsgrundlage nehmen würde, kommt man auf einen Grundstückswert von 246.000 Euro bei 600qm. [...] Könnt ihr mir hier sagen, ob der Bodenrichtwert die Grundlage sein muss?
Ich weiß nicht, ob @saralina87 dazu etwas sagen mag. Von der Gemeinde kaufst Du das Grundstück ja nicht, sondern es gehört der Mutter und die will es Dir schenken. Für das Finanzamt sind da andere Maßstäbe zur Wertbemessung von Grundeigentum maßgeblich, als den fiktiven Kaufpreis am Markt anzunehmen (für die Notargebühr selbst mag das anders sein). Steuerlich dürfte geschickter sein, die Mutter schenkte es Dir in mehreren Tranchen (wenn sie noch mehrmals wird schenken können). Technisch ist jedes Jahr das Dir das Haus früher gehört gut, denn energetische Modernisierungspflichten nach Eigentumsübergängen werden sich in Zukunft eher noch verschärfen. Bist Du denn überhaupt der einzige Erbberechtigte (das sind ja nicht unbedingt nur Nachkommen) ?
 
K

KarstenausNRW

Könnt ihr mir hier sagen, ob der Bodenrichtwert die Grundlage sein muss?
Die Wahrscheinlichkeit nähert sich 100%.
Grundstück 1 und Haus jetzt, Grundstück 2 später.
Ich sehe das Problem nicht?
400.000€ innerhalb von 10 Jahren. Also Haus heute und hoffen, dass die Mutter noch 10 Jahre überlebt, bevor erneut geschenkt werden kann (ohne Steuern)?
Ein eingetragenes Nießbrauch recht kann uU auch den Wert (erheblich) mindern.

Klingt aber nach einem Fall für den Steuerberater.
Jep. Kann den Wert im Zweifel auf 0€ drücken. Ist dann für die Bank, sofern Du z.B. mal Geld für ein neues Dach brauchst, auch nur 0€ wert und nicht beleihbar.
 
K

karl.jonas

Die Wahrscheinlichkeit nähert sich 100%.
  • Das ist vermutlich nicht richtig. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, ein Grundstück zu bewerten, insbesondere über einen Gutachter.
  • Der Wert des Hauses geht (wegen des Sanierungsstaus) vermutlich gegen 0, auch hier hilft der Gutachter.
  • Der Vorschlag mit dem Nießbrauch ist sowieso richtig, er mindert nicht nur den Wert des Grundstücks, sondern sichert auch deine Mutter korrekt ab.
  • Du solltest unbedingt mit einem Steuerberater und mit einem Anwalt darüber sprechen. Ich erwarte, dass du keinen Cent Schenkungssteuer zahlen musst.
 
Zuletzt aktualisiert 30.11.2024
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