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TheMaverick
Hallo,
wir haben im Jahr 2019 ein KFW 55 Haus gebaut und dafür 18.000 Euro Förderung erhalten.
Nach den sehr heißen letzten beiden Sommern und teils 28 Grad in den Schlafräumen möchten wir eine Klimaanlage nachrüsten. Das Haus hält die Hitze zwar in den ersten Wochen gut ab, dann knallt es dafür so richtig und wir bekommen es nicht mehr abgekühlt.
Wir haben (nicht einberechnet) noch eine große Photovoltaik Anlage >10kwp nachgerüstet.
Uns liegt ein Angebot für eine Splitklimaanlage vor, die eine Bohrung durch die Außenhaut vorsieht.
In meinem KFW Vertrag steht nun allerdings drin, dass ich eine Art Verschlechterungsverbot der Außenhaut habe. Ist so ein kleines Loch damit gemeint?
Ist das wirklich so gemeint, dass ich die extreme überschüssige Energie im Sommer in ineffiziente Monoblockgeräte stecken muss und eine weniger energieintensive Splitanlage nicht erlaubt ist?
wir haben im Jahr 2019 ein KFW 55 Haus gebaut und dafür 18.000 Euro Förderung erhalten.
Nach den sehr heißen letzten beiden Sommern und teils 28 Grad in den Schlafräumen möchten wir eine Klimaanlage nachrüsten. Das Haus hält die Hitze zwar in den ersten Wochen gut ab, dann knallt es dafür so richtig und wir bekommen es nicht mehr abgekühlt.
Wir haben (nicht einberechnet) noch eine große Photovoltaik Anlage >10kwp nachgerüstet.
Uns liegt ein Angebot für eine Splitklimaanlage vor, die eine Bohrung durch die Außenhaut vorsieht.
In meinem KFW Vertrag steht nun allerdings drin, dass ich eine Art Verschlechterungsverbot der Außenhaut habe. Ist so ein kleines Loch damit gemeint?
Ist das wirklich so gemeint, dass ich die extreme überschüssige Energie im Sommer in ineffiziente Monoblockgeräte stecken muss und eine weniger energieintensive Splitanlage nicht erlaubt ist?