Restbetrag wird nicht augezahlt da Grundbuch nicht freigegeben...

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deepstarone

Letzte Rate war 8400€... davon haben wir 6000€ an den BT überwiesen den Rest haben wir behalten...

Von den restlichen 2400€ wurden uns 500€ erlassen Aufgrund einer Fehlplanung und nicht Erbringung einer Leistung (statt 9m Garage haben wir eine 7,5m Garage bekommen)

Bleiben 1900€ offen... Die arbeiten beziffere ich als LEIHE auf ca. 700€...

Es sind Streicharbeiten an der Fassade und Dachbalken durchzuführen.
Außerdem wurde unsere Treppe im Innenbereich unserer Meinung nach nicht fachmännisch eingebaut und durch Temperaturunterschiede dehnt und staucht sich diese dermaßen, dass der Putz von den Wänden abplatzt...

Wie ich bereits gesagt habe, es sind nur Ausbesserungen die eigentlich nicht mal einen Tag Arbeit in Anspruch nehmen würden...
Da man aber mit dem BT in keinster Weise reden kann ohne das Gefühl zu bekommen, dass man nicht ernst genommen wird, hat sich das alles nun zum größeren Ärger ausgeweitet als es nötig ist....
 
D

Doc.Schnaggls

Bist Du Dir sicher, dass es bei der Treppe mit dem Ausbessern des Putz getan ist?

An Deiner Stelle würde ich mir mal ein Angebot von einem Fachbetrieb zur Instandsetzung der Treppe als auch der Malerarbeiten einholen. Dann steht fest, was noch an Kosten auf Dich zukommt.

Auf dieser Basis kannst Du ja dann nochmal Kontakt mit Deinem Bauunternehmen aufnehmen und Ihnen anbieten den noch offenen Betrag abzüglich der Kosten zu überweisen, wenn im Gegenzug die Grundschuld gelöscht wird.

Ganz ehrlich, wegen geschätzten EUR 700,00 wäre mir persönlich der Tanz mit Anwalt und ggfls. Gericht zu viel Aufwand - da legst Du im Zweifel noch drauf...

Grüße,

Dirk
 
D

deepstarone

Der Putz ist wohl in dem Fall das kleinere Problem... es müsste eine etwa 60X50 große Rigips "Wand" eingezogen werden um das Teil was die Schäden verursacht auszutauschen...
....und du hast Recht was den Aufwand angeht und das habe ich natürlich auch schon in Erwägung gezogen aber man lässt ja auch nicht alles mit sich machen...

Hier stellt sich die Frage Sturheit/Recht gegen Vernunft...

Ich bekomme ebenfalls ein Problem wenn wir nachgeben und der BT dann trotz dem sein Ding durchzieht... Er hat ja jetzt 1 Jahr lang gezeigt wie gut er das kann...
 
D

Doc.Schnaggls

Ganz klar, hier musst Du abwägen, was Dir wichtiger ist.

Wenn Du noch eine (Teil-)Zahlung leistest, dann ist das klar und deutlich schriftlich zu fixieren ob und ggfls. welche Gegenleistung seitens des Unternehmens noch zu Leisten ist.

Die Löschung der Bauträgergrundschuld nach vollständiger Bezahlung müsste doch auch im Notarvertrag zu finden sein, oder?

Damit könntest Du dann auf jeden Fall die Löschung durchsetzen, denke ich.

Grüße,

Dirk
 
D

deepstarone

Die Löschung der Bauträgergrundschuld nach vollständiger Bezahlung müsste doch auch im Notarvertrag zu finden sein, oder?
Daran habe ich nicht gedacht... so viele Bäume und kein Wald in Sicht ;)
Nicht das man noch andere Dinge um den Kopf herum hat...

Naja, habe gerade mit dem BT gesprochen und ihn nochmals auf die restlichen Arbeiten angesprochen... Wieder das gleiche Bla Bla...
Habe meinem Unmut Luft verschafft und um die Kontakte zu den einzelnen Firmen gebeten.... ...und auch bekommen...

Nun waren es 3 Anrufe, 5min. Zeit und 3 Terminzusagen... Versteh das doch mal einer... Monate langes hin und her und dann ist die Lösung so einfach...
 
Zuletzt aktualisiert 27.11.2024
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