S
splatterjoe
Hallo Community,
wir haben leider ein kleines "Problem" mit unserem Architekten. Wir planen ein 1,5 geschossiges Einfamilienhaus mit Doppelgarage. Unser Architekt hat nach der Vorplanung eine Kostenschätzung nach DIN 276 erstellt und uns ausgehändigt. Dort wurden die KG 300, 400 und 700 aufgezählt. Für mein Anliegen ist die KG 300 wichtig.
Dieses betrug einen Betrag X.
Nach Baugenehmigung & Co haben wir nun einen Werkvertrag bekommen, wo keine Fenster+Türen, Bodenbeläge, Baugrube, Baustellen WC und Zaun enthalten sind. Die letzten beiden Positionen wurden uns damals von Anfang an als "inklusive" versprochen. Nun das Problem...
Der Betrag, der beim Werkvertrag auf der letzten Seite steht, ist der Betrag X+3000€.
Wir sind momentan etwas weniger gut gelaunt und haben dem Architekten gebeten alles noch mal zu überprüfen. Er hat Werkvertrag noch mal überflogen, meinte er, und hat nichts weiter festgestellt. Nach mehrmaligen Fragen, wie das sein kann, kam heraus, dass die Doppelgarage nicht in der Kostenschätzung eingeflossen ist. Komischerweise steht auf jeden Dokument, dass wir ein Einfamilienhaus+Doppelgarage bauen wollen. Er kann doch jetzt nicht auf einmal sagen, dass die die ganze Zeit nicht inklusive war, oder?
Auf anderen Dokumenten, wo die Kostenschätzung eingetragen werden musste, wurde der gleiche Preis, wie in der Schätzung nach DIN 276 (ohne KG 700) berechnet, eingetragen. Natürlich mit dem Titel Einfamilienhaus+DG!
Ich habe schon ein wenig recherchiert und wenig passendes gefunden. Könnt ihr mir ein paar Bauherren-Hinweise geben??
Danke schon mal =)
splatterjoe
wir haben leider ein kleines "Problem" mit unserem Architekten. Wir planen ein 1,5 geschossiges Einfamilienhaus mit Doppelgarage. Unser Architekt hat nach der Vorplanung eine Kostenschätzung nach DIN 276 erstellt und uns ausgehändigt. Dort wurden die KG 300, 400 und 700 aufgezählt. Für mein Anliegen ist die KG 300 wichtig.
Dieses betrug einen Betrag X.
Nach Baugenehmigung & Co haben wir nun einen Werkvertrag bekommen, wo keine Fenster+Türen, Bodenbeläge, Baugrube, Baustellen WC und Zaun enthalten sind. Die letzten beiden Positionen wurden uns damals von Anfang an als "inklusive" versprochen. Nun das Problem...
Der Betrag, der beim Werkvertrag auf der letzten Seite steht, ist der Betrag X+3000€.
Wir sind momentan etwas weniger gut gelaunt und haben dem Architekten gebeten alles noch mal zu überprüfen. Er hat Werkvertrag noch mal überflogen, meinte er, und hat nichts weiter festgestellt. Nach mehrmaligen Fragen, wie das sein kann, kam heraus, dass die Doppelgarage nicht in der Kostenschätzung eingeflossen ist. Komischerweise steht auf jeden Dokument, dass wir ein Einfamilienhaus+Doppelgarage bauen wollen. Er kann doch jetzt nicht auf einmal sagen, dass die die ganze Zeit nicht inklusive war, oder?
Auf anderen Dokumenten, wo die Kostenschätzung eingetragen werden musste, wurde der gleiche Preis, wie in der Schätzung nach DIN 276 (ohne KG 700) berechnet, eingetragen. Natürlich mit dem Titel Einfamilienhaus+DG!
Ich habe schon ein wenig recherchiert und wenig passendes gefunden. Könnt ihr mir ein paar Bauherren-Hinweise geben??
Danke schon mal =)
splatterjoe