Hallo!
@Jaydee
Die Mehrkosten betragen leider nicht nur 3000€! Wenn es so wäre, würde ich hier nicht schreiben. Der Unterschied ist, dass im alten LV eine Garage inbegriffen ist und im neuen LV für den Werkvertrag nicht mehr. Des Weiteren fehlen auch noch die Fenster, Türen & Co (wie vorher schon geschrieben).
Sprich:
Vorher ( Aug 2013): LV wurde erarbeitet für ein Einfamilienhaus & Massivgarage. Auf Grundlage der Vorplanungen wurde eine Kostenschätzung erstellt. Titel/Bauwerk waren immer Einfamilienhaus mit Massivgarage.
@Wanderdüne
Wenn ich das richtig verstehe, wird laut HOAI erst eine Kostenschätzung erstellt und später erst ein LV??
In unserem Fall haben wir ein LV (Aug2013) nach unserer ersten Vorplanung bekommen. Dieses LV ist auch nicht das, welches jetzt im Werkvertrag enthalten ist.
Die Kostenschätzung wurde im Okt 2013 erstellt. Wenn man die Bauzeichnungen, LV der Vorplanung, in Anträgen und in Gesprächen immer eingeplant hat, kann man die Garage doch nicht einfach weglassen in der Kostenschätzung, oder? Im LV vom Aug 2013 sind auch Bodenbeläge, Innentüren etc. inbegriffen. Dieses LV ist auch ziemlich konkret und nicht nur ein einseitiges grobes LV...
Ich mache es mal mit konkreten Werten:
Kostenschätzung (komplette Bauwerk)
KG 300: ca 148.000 € (Bauwerk)
KG 400: ca 28.000 € (techn. Anlagen)
KG 700: ca 11.000 € (Planung, Nebenkosten)
Werkvertrag:
enthält nur noch das Bauwerk ohne techn. Anlagen (Elektro, Heizung & Sanitär, Fenster & Türen, Böden)
Somit müsste es ja der KG 300 entsprechen, wobei in der KG 300 auch die Außenfenster & Außentüren und Bödenbeläge inbegriffen sein müssten. Falls ich falsch liege, korrigiert mich.
Preis: 151.000 € (also 3000 € teurer und dann noch einige Gewerke gestrichen)
Hoffentlich wird unsere Lage jetzt etwas klarer