Kostenschätzung - Werkvertrag

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Zuletzt aktualisiert 27.12.2024
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W

Wanderdüne

...haben wir nun einen Werkvertrag bekommen...
Ist es ein freier Architekt und werden die Gewerke von Euch einzeln vergeben?
Welche Leistungsphasen des Architekten nach HOAI wurden von Euch beauftragt?

Du sprichst von Kostenschätzung, das wäre noch in Phase 2 und kann nur eine ganz grobe Schätzung sein, da die Ausführung nur grob umrissen ist. In den Phasen 3 und 7 gibt es Berechnungen.

Auf welche Phase bezieht sich jetzt die Differenz?

Du sprichst von Vorplanung und Leistungsverzeichnissen, die werden aber erst in Phase 6 erstellt.

Grüße
WD
 
S

splatterjoe

Hallo!

@Jaydee

Die Mehrkosten betragen leider nicht nur 3000€! Wenn es so wäre, würde ich hier nicht schreiben. Der Unterschied ist, dass im alten LV eine Garage inbegriffen ist und im neuen LV für den Werkvertrag nicht mehr. Des Weiteren fehlen auch noch die Fenster, Türen & Co (wie vorher schon geschrieben).

Sprich:

Vorher ( Aug 2013): LV wurde erarbeitet für ein Einfamilienhaus & Massivgarage. Auf Grundlage der Vorplanungen wurde eine Kostenschätzung erstellt. Titel/Bauwerk waren immer Einfamilienhaus mit Massivgarage.

@Wanderdüne

Wenn ich das richtig verstehe, wird laut HOAI erst eine Kostenschätzung erstellt und später erst ein LV??

In unserem Fall haben wir ein LV (Aug2013) nach unserer ersten Vorplanung bekommen. Dieses LV ist auch nicht das, welches jetzt im Werkvertrag enthalten ist.

Die Kostenschätzung wurde im Okt 2013 erstellt. Wenn man die Bauzeichnungen, LV der Vorplanung, in Anträgen und in Gesprächen immer eingeplant hat, kann man die Garage doch nicht einfach weglassen in der Kostenschätzung, oder? Im LV vom Aug 2013 sind auch Bodenbeläge, Innentüren etc. inbegriffen. Dieses LV ist auch ziemlich konkret und nicht nur ein einseitiges grobes LV...

Ich mache es mal mit konkreten Werten:

Kostenschätzung (komplette Bauwerk)

KG 300: ca 148.000 € (Bauwerk)
KG 400: ca 28.000 € (techn. Anlagen)
KG 700: ca 11.000 € (Planung, Nebenkosten)


Werkvertrag:

enthält nur noch das Bauwerk ohne techn. Anlagen (Elektro, Heizung & Sanitär, Fenster & Türen, Böden)

Somit müsste es ja der KG 300 entsprechen, wobei in der KG 300 auch die Außenfenster & Außentüren und Bödenbeläge inbegriffen sein müssten. Falls ich falsch liege, korrigiert mich.

Preis: 151.000 € (also 3000 € teurer und dann noch einige Gewerke gestrichen)




Hoffentlich wird unsere Lage jetzt etwas klarer
 
S

splatterjoe

Hallo,

vielen Dank für eure Antworten.

- Es gibt für uns eigentlich nur ein Architektenbüro und keine "Hausbaufirma" Der Architekt ist der einzige Ansprechpartner für uns und erstellt auch den Werkvertrag. Der Architekt hat mit uns die Vorplanung gemacht, beim Bauantrag begleitet und wird uns beim Bau auch noch begleiten.

- Das Leistungsverzeichnis von 2013 ist auch schon sehr konkret und ähnelt dem vom Werkvertrag.


- was die 2% angeht....

Meine Rechnung sieht folgendermaßen aus...

LV 2013 --> KG 300 ca. 150.000€ --> 2% sind 3000€

ABER!!!!

Da waren noch Fenster & Co enthalten.

Und wenn ich das als Laie, der Eins und Eins zusammenzählen kann, mal überschlage und vom LV 2013 abziehe, dann kann ich ruhigen Gewissens 20.000€ abziehen und das reicht vielleicht nicht einmal. (siehe fehlende Gewerke)

Somit müsste das LV vom Werkvertrag 150.000€ -20.000€ = 130.000€ und dazu +2%, also 132.600 € sein. Dann wäre ich mit dem Preis ja auch zufrieden und würde nicht meckern.
 
W

Wanderdüne

... eigentlich nur ein Architektenbüro und keine "Hausbaufirma"
Letzte Nachfrage:
Ihr habt wahrscheinlich einen Vertrag mit wem auch immer geschlossen. Wenn in Schriftform, steht auf Seite 1 oben was es für ein Vertrag ist. Innendrin der Leistungsumfang, und neben eurer Unterschrift die Unterschrift des Vertragspartners.

Steht auf Seite 1 "Architektenvertrag" oder was steht da?

Steht in der Beschreibung etwas von Leistungsphasen nach HOAI? Wenn ja, welche Phasen?

Ist neben der Unterschrift Eures Vertragspartners ein Stempel mit einer Nummer des Architekten in der Architektenkammer? (nicht die Nummer nennen, nur ja oder nein)

Grüße
WD
 
S

splatterjoe

@Wanderdüne

Es gibt keinen "Hauptvertrag", der alles beinhaltet. Wir haben einen Planungsauftrag abgeschlossen. In dem sind die Leistungsstufen 1-4 enthalten. Des Weiteren haben wir einen Auftrag für die Planung der Tragwerke / Statik abgeschlossen. Wir haben damals mehrfach nachgefragt und er meinte, dass es bei diesen Kosten bleiben soll. Wir vermuten,dass er die "Bauaufsichtskosten" dann im Werkvertrag als eine Position aufführt, die wir aber im Entwurf des Werkvertrages nicht gesehen haben.

Die Unterlagen für den Bauantrag hat eine von ihm beauftragte bauvorlageberechtigte Planerin / Dipl. Ingenieurin unterschrieben, die auch eine Zulassungsnummer im Stempel hat. Meinst du das?



Abendliche Grüße....
 
N

nordanney

Ich glaube, wir wissen noch immer nicht, wie Ihr baut. Wer schuldet Euch das Haus? Werden Einzelgewerke vergeben? Werkvertrag bedeutet doch, das Euch ein Werk = Haus geschuldet wird. Ist der Architekt dann der Bauunternehmer, da er mit Euch den Werkvertrag abgeschlossen hat?
Wenn der Architekt nur plant, dann kann er auch nicht für Kosten garantieren, da IHR die einzelnen Handwerker beauftragt (nach Ausschreibung durch den Architekten). Mir ist bei Euch 1. nicht klar wie Ihr baut und 2. was wirklich Euer Problem ist (wegen 1.).
 
Zuletzt aktualisiert 27.12.2024
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