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ShaymiLenny
Hallo Zusammen,
bei uns geht es in diesem Monat mit unserem Hausbau los und wir erarbeiten gerade noch letzte Änderungen an unserem Grundstück. Die Grundflächenzahl von 0,2 + 50% ist nahezu vollständig ausgeschöpft. Was zurzeit noch fehlt ist das genaue Konzept für das Carport. Wir denken aktuell darüber nach, ob ein Flachdach-Carport mit Dachbegrünung nicht eine ökologisch wertvolle Alternative wäre, die ggf. auch noch recht schick aussehen könnte.
Ich und meine Frau sind beide überzeugt gelesen zu haben, dass ein Nebengebäude mit Dachbegrünung nicht(!) in die Grundflächenzahl einberechnet werden muss und sozusagen als Ausgleichsfläche dient. Das würde uns als netten Nebeneffekt noch etwas Luft in Bezug auf die Grundflächenzahl geben für zukünftige Kleinigkeiten.
Leider finden wir dazu nirgends feste Regelungen oder Gesetzestexte; und fragen uns wieso wir der Meinung sind, dass begründete Dächer nicht zur Grundflächenzahl zählen. Irgendwo müssen wir das ja her haben, nur wir suchen uns seit Tagen die Finger wund und finden nichts handfestes dazu.
Oder ist das vielleicht etwas, das individuell mit dem Bauamt geklärt werden muss?
Wir würden uns freuen, wenn ihr uns hierzu erleuchten könntet. :)
Viele Grüße,
Lennart
bei uns geht es in diesem Monat mit unserem Hausbau los und wir erarbeiten gerade noch letzte Änderungen an unserem Grundstück. Die Grundflächenzahl von 0,2 + 50% ist nahezu vollständig ausgeschöpft. Was zurzeit noch fehlt ist das genaue Konzept für das Carport. Wir denken aktuell darüber nach, ob ein Flachdach-Carport mit Dachbegrünung nicht eine ökologisch wertvolle Alternative wäre, die ggf. auch noch recht schick aussehen könnte.
Ich und meine Frau sind beide überzeugt gelesen zu haben, dass ein Nebengebäude mit Dachbegrünung nicht(!) in die Grundflächenzahl einberechnet werden muss und sozusagen als Ausgleichsfläche dient. Das würde uns als netten Nebeneffekt noch etwas Luft in Bezug auf die Grundflächenzahl geben für zukünftige Kleinigkeiten.
Leider finden wir dazu nirgends feste Regelungen oder Gesetzestexte; und fragen uns wieso wir der Meinung sind, dass begründete Dächer nicht zur Grundflächenzahl zählen. Irgendwo müssen wir das ja her haben, nur wir suchen uns seit Tagen die Finger wund und finden nichts handfestes dazu.
Oder ist das vielleicht etwas, das individuell mit dem Bauamt geklärt werden muss?
Wir würden uns freuen, wenn ihr uns hierzu erleuchten könntet. :)
Viele Grüße,
Lennart