Hab gerade keine Ahnung, wo
@Musketier wohnt, aber das sind die m.W. noch immer gültigen Freigrenzen, bis zu denen keine Genehmigung notwendig ist.
Da innerhalb dieser Grenzen - wie gesagt - keine Genehmigung erfolgt und somit auch nicht versagt werden kann, kann auch kein Vorkaufsrecht ausgeübt werden. Dieses wäre erst nach Versagen der Genehmigung möglich. Insofern kann
@Musketier das Grundstück einfach so kaufen. Egal, ob landwirtschaftliche Fläche oder nicht.