Du meinst genehmigungsfähig im Sinne des Bebauungsplan (Firsthöhe, Traufhöhe, ...)?
Die Arbeitshypothese ist da nach wie vor, dass auch ein hoher Kniestock (und ein steileres Dach) genehmigt werden. Es liegt kein Bebauungsplan vor und um uns herum tummelt sich ein wilder Häuserzoo (Zweigeschossig, Dreigeschossig, Flachdach, Walmdach, Satteldach). Unser aktueller Bungalow geht da schon sehr unter.
Letzte Woche war der Vermesser da, der hat auch die Anrainergebäude mitvermessen. Mit seinen Ergebnissen wissen wir dann genauer wie gut wir in die bestehende Bebauung reinpassen. Falls es dann Zweifel geben sollte kommt wohl eine Bauvoranfrage in Betracht.