B
Beiunszuhause
Hallo liebe Forumsmitglieder,
ich hoffe auf euer geballtes Schwarmwissen in Bezug auf die geplante Errichtung eines Carports und den Einschränkungen, die durch den Bebauungsplan vorgegeben sind.
Mir ist klar, dass hier keine Rechtsberatung geboten werden kann, würde mich aber freuen, wenn (Mehr-)Wissende auf diesem Gebiet uns ihre Einschätzung geben könnten…
Zum Hintergrund: wir haben vorletztes Jahr ein Grundstück in Niedersachsen (Gemeinde Sittensen) erworben, und ein Einfamilienhaus gebaut. Ursprünglich war geplant, den gewünschten Doppelcarport gleich in die Bauantragsunterlagen mit aufnehmen zu lassen - leider haben wir uns seinerzeit aus Zeit- und Kostengründen dagegen entschieden.
Der Bauantrag enthielt somit nur (die vorgeschriebenen) zwei Stellplätze. Wie aus der angefügten Zeichnung (Norden oben) ersichtlich, weist unser Grundstück im Osten eine Baugrenze auf (6m zur Grundstücksgrenze); das Grundstück grenzt hier an Altbestand (Wohngebiet) an.
Die Stellplätze liegen wie dargestellt teilweise außerhalb dieser Baugrenze. Dieses war kein Problem und die Baugenehmigung wurde erteilt (Grundflächenzahl wurde natürlich eingehalten).
Nun habe ich beim Bauamt informell angefragt, ob wir die Stellplätze entsprechend mittels Doppelcarport überdachen können. Im Bebauungsplan habe ich folgenden Passus ausmachen können (habe den Bebauungsplan in Teilen angehängt, dieser lässt sich aber auch unter den Stichworten „Bebauungsplan Heiddorn, Sittensen“ ergooglen):
„Garagen und Nebenanlagen
Die Errichtung von Garagen und Nebenanlagen in Form von Gebäuden gem. §§ 12/14 (1) Baunutzungsverordnung zwischen der Straßenbegrenzungslinie und den straßenseitigen Baugrenzen ist nicht zulässig.
Ausnahmen bilden Einfriedungen und Nebenanlagen i. S. von § 14 (2) Baunutzungsverordnung, der der Versorgung des Baugebietes mit Elektrizität, Gas und Wasser sowie der Entsorgung und Ableitung von Abwässern dienen.“
Die zuständige Mitarbeiterin hat zunächst kein Problem mit dem geplanten Carport gesehen, nach Rücksprache mit ihrer Vorgesetzten musste sie mir allerdings mitteilen, dass der Carport definitiv so nicht zulässig sei und die Baugrenze berücksichtigt werden müsse. Ggf. könne man ein Gesuch um Befreiung einreichen, allerdings mit ungewissem Ausgang.
Meine grundsätzliche Frage (als absoluter Laie): beziehen sich Baugrenzen grundsätzlich auch auf Garagen und Nebengebäude? Und konkret: wie ist ggf. der Passus im Bebauungsplan hinsichtlich straßenseitiger Baugrenze im vorliegenden Fall zu interpretieren (da ja die relevante Baugrenze nicht straßenseitig liegt).
Als ergänzende Info: unsere Nachbarn haben gleich im ursprünglichen Bauantrag des Hauses auch einen Doppelcarport mit Schuppen eingereicht, dieser wurde genehmigt und ragt soweit ich feststellen kann auch über besagte Baugrenze.
Vielen Dank im Voraus und sorry für den ausführlichen Text! Mir geht es wie gesagt nur darum zu verstehen, ob wir ggf. hinsichtlich Carport nachhaken sollten, oder ob das eher ein aussichtsloses Unterfangen ist. Falls relevante Infos fehlen, so werde ich mich bemühen, diese nachzuliefern.
Viele Grüße
Beiunszuhause
ich hoffe auf euer geballtes Schwarmwissen in Bezug auf die geplante Errichtung eines Carports und den Einschränkungen, die durch den Bebauungsplan vorgegeben sind.
Mir ist klar, dass hier keine Rechtsberatung geboten werden kann, würde mich aber freuen, wenn (Mehr-)Wissende auf diesem Gebiet uns ihre Einschätzung geben könnten…
Zum Hintergrund: wir haben vorletztes Jahr ein Grundstück in Niedersachsen (Gemeinde Sittensen) erworben, und ein Einfamilienhaus gebaut. Ursprünglich war geplant, den gewünschten Doppelcarport gleich in die Bauantragsunterlagen mit aufnehmen zu lassen - leider haben wir uns seinerzeit aus Zeit- und Kostengründen dagegen entschieden.
Der Bauantrag enthielt somit nur (die vorgeschriebenen) zwei Stellplätze. Wie aus der angefügten Zeichnung (Norden oben) ersichtlich, weist unser Grundstück im Osten eine Baugrenze auf (6m zur Grundstücksgrenze); das Grundstück grenzt hier an Altbestand (Wohngebiet) an.
Die Stellplätze liegen wie dargestellt teilweise außerhalb dieser Baugrenze. Dieses war kein Problem und die Baugenehmigung wurde erteilt (Grundflächenzahl wurde natürlich eingehalten).
Nun habe ich beim Bauamt informell angefragt, ob wir die Stellplätze entsprechend mittels Doppelcarport überdachen können. Im Bebauungsplan habe ich folgenden Passus ausmachen können (habe den Bebauungsplan in Teilen angehängt, dieser lässt sich aber auch unter den Stichworten „Bebauungsplan Heiddorn, Sittensen“ ergooglen):
„Garagen und Nebenanlagen
Die Errichtung von Garagen und Nebenanlagen in Form von Gebäuden gem. §§ 12/14 (1) Baunutzungsverordnung zwischen der Straßenbegrenzungslinie und den straßenseitigen Baugrenzen ist nicht zulässig.
Ausnahmen bilden Einfriedungen und Nebenanlagen i. S. von § 14 (2) Baunutzungsverordnung, der der Versorgung des Baugebietes mit Elektrizität, Gas und Wasser sowie der Entsorgung und Ableitung von Abwässern dienen.“
Die zuständige Mitarbeiterin hat zunächst kein Problem mit dem geplanten Carport gesehen, nach Rücksprache mit ihrer Vorgesetzten musste sie mir allerdings mitteilen, dass der Carport definitiv so nicht zulässig sei und die Baugrenze berücksichtigt werden müsse. Ggf. könne man ein Gesuch um Befreiung einreichen, allerdings mit ungewissem Ausgang.
Meine grundsätzliche Frage (als absoluter Laie): beziehen sich Baugrenzen grundsätzlich auch auf Garagen und Nebengebäude? Und konkret: wie ist ggf. der Passus im Bebauungsplan hinsichtlich straßenseitiger Baugrenze im vorliegenden Fall zu interpretieren (da ja die relevante Baugrenze nicht straßenseitig liegt).
Als ergänzende Info: unsere Nachbarn haben gleich im ursprünglichen Bauantrag des Hauses auch einen Doppelcarport mit Schuppen eingereicht, dieser wurde genehmigt und ragt soweit ich feststellen kann auch über besagte Baugrenze.
Vielen Dank im Voraus und sorry für den ausführlichen Text! Mir geht es wie gesagt nur darum zu verstehen, ob wir ggf. hinsichtlich Carport nachhaken sollten, oder ob das eher ein aussichtsloses Unterfangen ist. Falls relevante Infos fehlen, so werde ich mich bemühen, diese nachzuliefern.
Viele Grüße
Beiunszuhause