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hetjam9
Hallo,
wir haben ein Grundstück gekauft in einem Neubaugebiet. Laut Gutachten ist ein Lärmschutzwall in einer Höhe von 3,5m erforderlich. In unserem Kaufvertrag steht dazu nichts, aber es ist so geregelt, dass dieser komplett auf unserem Grundstück steht.
Das mit Dreiecken eingekästelte ist der Lärmschutzwall mit einer h von 3,5m. Dort steht ebenfalls die Breite mit 7m. Es folgt mit 8m der Bereich in dem ebenfalls nicht gebaut werden darf, anschließend bebaubares Gebiet. Die schriftliche Festsetzung des B-Plans macht keine Angaben zu der Breite.
Jetzt haben wir festgestellt, dass der Wall ca. 10m von unserem Grundstück einnimmt (gemessen beim Beginn des Walls.) Das sind nun deutlich mehr wie erwartet und nimmt uns nun doch recht viel Grundstück.
Die Baufirma welche die Grundstücke verkauft und erstmalig erschließt hat auch den Wall errichtet. Habe ich nach Bebauungsplan einen Anspruch auf eine maximale Breite des Walls von 7m oder ist das nur eine Mindestbreite?
wir haben ein Grundstück gekauft in einem Neubaugebiet. Laut Gutachten ist ein Lärmschutzwall in einer Höhe von 3,5m erforderlich. In unserem Kaufvertrag steht dazu nichts, aber es ist so geregelt, dass dieser komplett auf unserem Grundstück steht.
Das mit Dreiecken eingekästelte ist der Lärmschutzwall mit einer h von 3,5m. Dort steht ebenfalls die Breite mit 7m. Es folgt mit 8m der Bereich in dem ebenfalls nicht gebaut werden darf, anschließend bebaubares Gebiet. Die schriftliche Festsetzung des B-Plans macht keine Angaben zu der Breite.
Jetzt haben wir festgestellt, dass der Wall ca. 10m von unserem Grundstück einnimmt (gemessen beim Beginn des Walls.) Das sind nun deutlich mehr wie erwartet und nimmt uns nun doch recht viel Grundstück.
Die Baufirma welche die Grundstücke verkauft und erstmalig erschließt hat auch den Wall errichtet. Habe ich nach Bebauungsplan einen Anspruch auf eine maximale Breite des Walls von 7m oder ist das nur eine Mindestbreite?