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Zweitens hast Du es immer noch nicht verstanden: die Fertigstellungsbürgschaft ist zur Absicherung für keinen Dritten - schon garnicht für einen Vorlieferanten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Deines Auftragnehmers - sondern für Dich, daß das Haus fertig gebaut wird, wenn der Auftragnehmer dazu nicht mehr in der Lage ist. Und erstens lasse alle Träume fahren, daß Du diese Bürgschaft nachträglich noch hineinverhandeln könntest. Das Insolvenzrecht tanzt auf dem Rücken des "kleinen Mannes", aber dieses Risiko kriegst Du jetzt nicht mehr rausgebügelt.Das ist tatsächlich ein bisschen verwirrend. Ich zahle das Geld an den GU, der dann an den Fensterhändler zahlt.
Wenn der Fensterhändler in Insolvenz geht, müsste der GU doch trotzdem mit ihrem eigenen Geld bei mir haften, oder?
Wenn ich diese selbstschuldnerische Bankbürgschaft beantrage, soll die GU sie mir oder dem Fensterhändler zur Verfügung stellen?
Inhaberinnen von Baugeschäften gibt es, sehr selten, und dann meist Töchter des Inhabers, dessen Vater das Unternehmen gegründet hatte. Die sind auch regelmäßig so solide aufgestellt, das wenig Grund zur Sorge ist. Deutlich häufiger - vor allem da, wo man dann Grund zur Besorgnis hat - setzt ein Herr Viereinhalbmalpleitier seine Sekretärinlebensgefährtin als Strohfrau ein.Es ist ein kleines Familienunternehmen. Die Inhaberin und Ansprechpartnerin ist die Dame, die ich anspreche.
Es gehört zum Wesen eines Generalunternehmervertrages, eine Art "verdeckte Adoption" zu sein, bei der Du die tatsächlichen Leistungserbringer / Vorlieferanten / Erfüllungsgehilfen regelmäßig noch nicht einmal erfährst - in jedem Fall haben diese und Du rechtlich nullundnichts miteinander zu tun, also keine direkten (Gegen)ansprüche bzw. -pflichten.
Zahlungspläne sind typischer- wie zweckmäßigerweise darauf abgestellt, den Auftragnehmer für die bereits erbrachten (wenn auch noch nicht "abgenommenen") Lieferungen und Leistungen zu entgelten sowie ihn für Vorleistungen (auch Vorauskassen Dritter ) nächster Schritte liquide zu stellen. Insofern ist der Vorschlag "gib mir doch jetzt schon´mal das Geld für einen Gegenstand des (über)übernächsten Schrittes" ein Hinweis auf Liquiditätsengpässe (des GU). Den genauen Lieferanten hält sich ein GU üblicherweise bis kurz vor Bestellausgang offen - gerade um günstigere Einkaufsgelegenheiten mitzunehmen. Solche Einkaufsvorteile durchzureichen, ist höchst ungewöhnlich.
Als ehemaliger Fensterfabrikant (Aluminium) und danach -händler (auch PVC) kann ich Dir sagen, daß Sonderpreisaktionen zwischen Hersteller und Wiederverkäufer bei vielen Herstellern unregelmäßig etwa 3x jährlich üblich sind. Das Hauptmotiv sind Lagerpflege und Betriebsferien, aber auch bevorstehende Produktverbesserungen. Gelegentlich dürfen die Fenster dabei "mitfeiern", wenn die Haustürfüllungs-Kollektion umgestellt wird. Außer bei Produktverbesserungen - Auslaufmodelle sollte man als Händler stets ehrlich kommunizieren - hätte ich einem Erstkunden (der Du als Eigenheimbauherr ja bist) einen solchen Einkaufsvorteil never ever weitergegeben, und schon garnicht in vollem Umfang durchgereicht.