Das hat uns unser GU so erklärt wie es der @11ant hier schreibt. Er meinte die Zahlung dafür müsse proforma über ihn laufen, aber er gebe das 1:1 an seinen Elektriker weiter (geht mich aber im Grunde nichts an), weil wir ja mit ihm den Bauvertrag haben, nicht mit dem Elektriker. Grob gesagt, wenn ich dem Elektriker 20 Steckdose extra bezahle, und dann eine kaputt geht, kann der Elektriker sagen "das war eine vom GU", und umgekehrt?
Er sagte tatsächlich aus Gründen der Gewährleistung, und weil wir seine Kunden sind mit dem Haus.
Andersherum wird ein Schuh daraus: hätte der GU sich umgehen lassen, würde ihm im Reklamationsfall sein Anwalt sagen, daß er sich ganz entspannt für nicht zuständig erklären könne. Das Gewerk Elektro sei entweder aus dem Leistungsumfang des GU herausgenommen worden oder gälte als in dem Moment konkludent abgenommen, wo Du
Deinen Handwerker an
sein Werk herangelassen hast. Ob das dieselbe Handwerkerperson ist, ist dabei unerheblich. Es zählt, ob der als Erfüllungsgehilfe des GU oder als selbständiger Unternehmer handelt. Für den Elektriker bedeutete es, daß er dann für ALLE Steckdosen direkt Dir gegenüber gewährleisten würde, das Stichwort "aufgehendes Gewerk" wurde hier ja - meist in Threads zu selbstbeschafften Waschtischen - schon mehrmals erwähnt.
Anders wars bei der Photovoltaik. Die haben wir nachträglich beauftragt, direkt beim Elektriker, davon steht nichts im Hausvertrag und das rechnet der Elektriker auch selber mit mir ab. Da habe aber wiederum ich sichergestellt, dass der GU darüber bescheid weiß und es okay für ihn ist, dass die ne Photovoltaik auf "sein" Haus bauen. Noch haben wir es ja nicht abgenommen.
Rechtlich ist das nicht wirklich anders, wenn auch in diesem Spezialfall sauberer abgrenzbar. Aber auch hier könnte der Dachdecker (oder der GU hinsichtlich des Gewerkes Dach) eine konkludente Abnahme konstruieren.
Dadurch, dass "mein" Handwerker der jahrzehntelange Partner von Heinz von Heiden ist, arbeiten die beiden gut zusammen, da sollte es keine Probleme geben. Dadurch, dass Heinz von Heiden diese Aufmusterungen zulässt, haben die ja dennoch eine gewisse Verantwortung und sind mir ohnehin ein einwandfreies Gesamtbauwerk schuldig. Anders könnte es bei externen Handwerkern laufen, die nichts mit Heinz von Heiden am Hut haben. Aber auch da kann der Heinz von Heiden-Bauleiter mithelfen und Mediator spielen. Da muss man einfach optimistisch sein.
Verführe doch bitte keine evtl. naiven Mitleser zu derlei unbegründetem Optimismus. Der GU schuldet Dir sein Gesamtwerk nur soweit, wie Du seinen Leistungsumfang nicht vermindert hast. Umgekehrt kannst Du ihm eventuell auch den Gewinn aus Gewerken schulden, die Du mit seiner stillen Duldung aufgemustert vergeben hast. Eine Personengleichheit der Dritten ändert daran wie gesagt prinzipiell erst einmal nichts. Wie oft muß ich das eigentlich noch sagen, daß Otto Normaleigenheimbauherr mit den Rechtsabteilungen der Big Names niemals auf Augenhöhe handelt ?