Vorauszahlung für die Fenster-Rate

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11ant

11ant

Das hat uns unser GU so erklärt wie es der @11ant hier schreibt. Er meinte die Zahlung dafür müsse proforma über ihn laufen, aber er gebe das 1:1 an seinen Elektriker weiter (geht mich aber im Grunde nichts an), weil wir ja mit ihm den Bauvertrag haben, nicht mit dem Elektriker. Grob gesagt, wenn ich dem Elektriker 20 Steckdose extra bezahle, und dann eine kaputt geht, kann der Elektriker sagen "das war eine vom GU", und umgekehrt?
Er sagte tatsächlich aus Gründen der Gewährleistung, und weil wir seine Kunden sind mit dem Haus.
Andersherum wird ein Schuh daraus: hätte der GU sich umgehen lassen, würde ihm im Reklamationsfall sein Anwalt sagen, daß er sich ganz entspannt für nicht zuständig erklären könne. Das Gewerk Elektro sei entweder aus dem Leistungsumfang des GU herausgenommen worden oder gälte als in dem Moment konkludent abgenommen, wo Du Deinen Handwerker an sein Werk herangelassen hast. Ob das dieselbe Handwerkerperson ist, ist dabei unerheblich. Es zählt, ob der als Erfüllungsgehilfe des GU oder als selbständiger Unternehmer handelt. Für den Elektriker bedeutete es, daß er dann für ALLE Steckdosen direkt Dir gegenüber gewährleisten würde, das Stichwort "aufgehendes Gewerk" wurde hier ja - meist in Threads zu selbstbeschafften Waschtischen - schon mehrmals erwähnt.
Anders wars bei der Photovoltaik. Die haben wir nachträglich beauftragt, direkt beim Elektriker, davon steht nichts im Hausvertrag und das rechnet der Elektriker auch selber mit mir ab. Da habe aber wiederum ich sichergestellt, dass der GU darüber bescheid weiß und es okay für ihn ist, dass die ne Photovoltaik auf "sein" Haus bauen. Noch haben wir es ja nicht abgenommen.
Rechtlich ist das nicht wirklich anders, wenn auch in diesem Spezialfall sauberer abgrenzbar. Aber auch hier könnte der Dachdecker (oder der GU hinsichtlich des Gewerkes Dach) eine konkludente Abnahme konstruieren.
Dadurch, dass "mein" Handwerker der jahrzehntelange Partner von Heinz von Heiden ist, arbeiten die beiden gut zusammen, da sollte es keine Probleme geben. Dadurch, dass Heinz von Heiden diese Aufmusterungen zulässt, haben die ja dennoch eine gewisse Verantwortung und sind mir ohnehin ein einwandfreies Gesamtbauwerk schuldig. Anders könnte es bei externen Handwerkern laufen, die nichts mit Heinz von Heiden am Hut haben. Aber auch da kann der Heinz von Heiden-Bauleiter mithelfen und Mediator spielen. Da muss man einfach optimistisch sein.
Verführe doch bitte keine evtl. naiven Mitleser zu derlei unbegründetem Optimismus. Der GU schuldet Dir sein Gesamtwerk nur soweit, wie Du seinen Leistungsumfang nicht vermindert hast. Umgekehrt kannst Du ihm eventuell auch den Gewinn aus Gewerken schulden, die Du mit seiner stillen Duldung aufgemustert vergeben hast. Eine Personengleichheit der Dritten ändert daran wie gesagt prinzipiell erst einmal nichts. Wie oft muß ich das eigentlich noch sagen, daß Otto Normaleigenheimbauherr mit den Rechtsabteilungen der Big Names niemals auf Augenhöhe handelt ?
 
11ant

11ant

Ja, wir haben GU gebeten, eine solche Bürgschaft nur für diese vorzeitige Zahlung anzubieten, aber sie ist nicht daran interessiert, dies zu tun. Aus ihrer Sicht war dies nur ein freundliches Angebot, das man annehmen oder ablehnen kann.
Das wäre auch kompletter Unsinn: eine Fertigstellungsbürgschaft dient der Sicherung der Fertigstellung des Gesamtwerkes durch den GU, für Hermesbürgschaften bzgl. seiner Vorlieferanten ist der GU nichtestens zuständig.

Wie weit von den Fenstern entfernt seid Ihr denn eigentlich aktuell: Fundamenterder, Ringanker, ... ?
 
B

Bayernbors

Das wäre auch kompletter Unsinn: eine Fertigstellungsbürgschaft dient der Sicherung der Fertigstellung des Gesamtwerkes durch den GU, für Hermesbürgschaften bzgl. seiner Vorlieferanten ist der GU nichtestens zuständig.
Ich habe keine Fertigstellungsbürgschaft beantragt. Ich habe diese Aussage so verstanden, dass es nur möglich ist, eine Garantie für diese Vorauszahlung zu erhalten.
Vorauszahlung kann man sicherlich machen um sich einen Rabatt zu sichern. Dann aber nur und auch wirklich nur, mit einer selbstschuldnerischen Bankbürgschaft. Sollte der Hersteller oder der GU in die Insolvenz gehen, was manchmal sehr schnell passieren kann, dann steht die Bank dafür gerade. Wird eine Bankbürgschaft verweigert, dann ist was faul.
Wie weit von den Fenstern entfernt seid Ihr denn eigentlich aktuell: Fundamenterder, Ringanker, ... ?
Wir befinden uns noch in der Abriss-/Erdarbeitenphase. Es wird noch einige Monate dauern, bis der Rohbau fertig ist und die Fenster bestellt werden.
 
Zuletzt aktualisiert 22.11.2024
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