Kran Schwenkbereich in sehr dicht bebauutem Wohngebiet

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Marc240

Hallo zusammen, wir haben vor 3 Wochen Zettel in der Straße verteilt, das die Straße auf der Höhe unsers Grundstücks für die Bauarbeiten voll gesperrt wird. Das der Kran dafür verantwortlich ist haben wir nicht erwähnt. Nur das die Straße gesperrt wird. Der Kran steht seit gestern auf der Straße. Bisher wurden noch keine Lasten damit bewegt.
Nun bekamen wir heute einen Anruf von einem Nachbarn, das dies nicht angekündigt wurde und er ein schwenken über sein Grundstück nicht erlaubt. Der Kran dreht sich im Wind ( muss er ja?!) und bewegt sich natürlich über alle Häuser. Es handelt sich um ein sehr Dicht bebauutes und enges Wohngebiet. (Zur Einordnung: Straße muss für kram schon vollgesperrt werden)
Um dort neuzubauen, muss zwangsläufig der Kran über das ein oder andere Grundstück schwenken. Wobei Lasten über seines auf garkeinen fall müssen.
Nun ist es laut google und gerichtsurteilen schon so, dass das wohl vor Gericht schon schlecht für uns ausgehen könnte. Wir sind verunsichert, der kran wird ja noch etwas stehen? Der Kran wird sich im Wind auch bewegen. Wir haben in der Nachbarschaft Autos aus der Nachbarschaft auf unserem Grundstück parken lassen, als es noch nicht losging. Wir haben Gerüste erlaubt, damit der Nachbar seine Wand verputzen kann, wir hätten auch nie anders entschieden und nie gedacht das wir da so ein rückmeldung bekommen würden.
Am Montag sprech ich natürlich sofort mit der Baufirma, aber vielleicht hat der ein oder andere ja eine idee oder hat einen ähnlichen Fall.
 
kati1337

kati1337

Uff, wie ich solche Leute in der Pfeife rauchen könnte.
Der hat bestimmt den Kran gesehen, und genau wie du gegoogled, und dann gesehen "oh! ha! die hätten mich fragen müssen! haha! denen mach ich jetzt nen Strich durch die Rechnung!" .... wenn man solche Nachbarn hat braucht man keine Feinde mehr.

Anyway - hat er was erwähnt, weswegen er das nicht möchte, oder war das reine Korinthenk...erei?
Falls es keinen triftigen Grund gibt warum du nicht (sogar lastfrei?) überschwenken sollst, würde ich folgendes versuchen:
Dem nachbarn mit dem freundlichsten, geschauspielerten Lächeln das du hinbekommst begegnen. Ihn um Erlaubnis bitten, am besten mit nem Zeugen im Schlepptau (Querulanten sind wenn sie in der Unterzahl sind oft nur noch halb so zähnefletschend).

Wenn er wieder verneint ... würd' ich es mit dem Bauunternehmen besprechen, dass er das nciht duldet. Wenn's keine andere Möglichkeit gibt als mit dem Kran, dann würd' ich (persönlich) es einfach trotzdem machen. Soll er klagen. Vor Gericht wieder immer schön freundlich. Entschuldigst dich. Nicht besser gewusst. Erläuterst die Situation - ging nicht anders. Schlägst nochmal Leiter- und Hammerrecht nach für euer Bundesland. Wenn er dennoch recht bekommt zahlst' halt das Ordnungsgeld.
Was besseres fällt mir da auch nicht ein.

Achtung: Das ist nur meine persönliche Meinung und keine Rechtsberatung. Dafür bin ich nicht qualifiziert. =)
 
M

Marc240

Grund wäre die Angst vor dem Kran wenn der über dem Grundstück schwenkt.
Das Gespräch werden wir nochmal suchen. Versuch ist es wert.

Ich weiß nicht, wie sonst auf dem Grundstück oder jedem anderem in dem Gebiet gebaut werden soll, da werde ich nochmal das Hammer und Leiterrecht her nehmen. Wenn es irgendwie anders gehen würde, bin ich der letzte der es auf Kosten von anderen macht. Ich hoff das es für eine solche Situation Ausnahmeregelungen gibt. Wir machen uns sorgen, wie weit sowas gehen kann, und ob sowas wie ein Baustopp bis zur Klärung verhängt werden könnte.
 
X

xMisterDx

(...)
Achtung: Das ist nur meine persönliche Meinung und keine Rechtsberatung. Dafür bin ich nicht qualifiziert. =)
Das hätte man nach dem Ratschlag nicht noch extra erwähnen müssen.

Wenns wirklich so ein Pedant ist, ruft er die Polizei, sobald ihr den ersten Kranhub macht und die legt euch das Ding erstmal still, bis alles geklärt ist.
Oder müsst ihr nur einen Hub machen?

Wenn ihr Lasten heben müsst, wie kommt dann die Last zu euch, ohne über sein Grundstück zu schweben?

Das ist wie mit dem Falschparken, weils für den Unternehmer wirtschaftlicher und das Knöllchen einkalkuliert ist. Abgeschleppt wird sofort, der Abschlepper wartet nicht, bis man sein Fahrzeug entladen hat.
 
X

xMisterDx

Die 3 Wochen waren wohl auch schon grenzwertig, 4 hätten es schon sein sollen.
Und ihr hättet auf jeden Fall informieren müssen, dass Kranarbeiten stattfinden und dafür über das Grundstück geschwenkt wird.
Wenn die Arbeiten wirklich nur so gehen, dann gilt wohl in der Regel Hammerschlag-Recht.
Aber dafür müsst ihr die Nachbarn rechtzeitig und ehrlich informieren.
 
C

Costruttrice

Wenn die Arbeiten nicht anders als mit Kran durchgeführt werden können oder das ein erheblicher Mehraufwand wäre, muss der Nachbar das dulden. Das ist im Hammerschlags- und Leiterrecht geregelt. Allerdings müsst ihr das dem Nachbar zwingend rechtzeitig vorher schriftlich anzeigen. Welche Frist für euch gilt, ob 2 Wochen oder 2 Monate vorher, musst du bei deinem Bundesland im Nachbarrecht nachschlagen. Da wie gesagt unter Hammerschlags- und Leiterrecht. Kran wird zumindest bei uns nicht explizit erwähnt, zählt aber auch dazu.

Wir haben auch so ein Herzchen von Nachbarn, der gängelt aus Prinzip. Ich kann das Nachbarrecht daher schon fast auswendig…
 
Zuletzt aktualisiert 28.11.2024
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