Natürlich steht der Kran außerhalb der Arbeitszeit windfrei, aber dann ohne Last, und im Einsatz gesteuert (nicht vom Wind).
Das der Kran dafür verantwortlich ist haben wir nicht erwähnt. Nur das die Straße gesperrt wird.
Liest sich für mich schon eindeutig nach "mit dem Grund kommen wir ganz schlau erstmal nicht von alleine um die Ecke", was mich verstehen läßt, wenn der Nachbar darüber angesäuert ist (ohne deshalb ein Miesepeter sein zu müssen).
Daß ein Turmdrehkran einen Schwenkbereich (ggf. auch über den Luftraum des eigenen und öffentlichen Grundes hinaus) hat, muß jedem klar sein - nötigenfalls mit der Konsequenz, über andere Hebezeuge nachdenken zu müssen, und in jedem Fall mit derjenigen, die anderen Luftrauminhaber um Erlaubnis fragen zu müssen (wie gesagt, daß das eine oder andere Landesrecht das anders sieht, schloss ich ja nicht aus). Ich bleibe bei meinem Eindruck, die TE seien sehr naiv an die Sache herangegangen, und erneuere meine Frage, was der SiGeKo dazu sagt.