Uns wurde gestern schriftlich vom Bauamt mitgeteilt, dass unsere Baubeginnanzeige eingegangen ist. Nun bin ich etwas irritiert - mir wurde im Verlauf unseres Projektes von einem Vertreter eines GU, einer Architektin und in Zusammenhang mit unserem Haushersteller erzählt und/oder suggeriert, dass wir nach Ablauf von vier Wochen "automatisch" starten dürfen, sofern wir keinen Einspruch vom Bauamt erhalten. Nun steht in diesem Schreiben "Mit der Baumaßnahme darf erst begonnen werden, wenn ich Ihnen mit gesondertem Schreiben bestätigt habe, dass 1) die Erschliessung i.S.d. P30 Abs1 Baugesetzbuch gesichert ist und 2) eine vorläufige Untersagung nach P15 Abs1S2 Baugesetzbuch nicht beantragt wird."
Im Brief wurde der Eingang auf den 18.07. datiert, das Erstelldatum ist der 20.07. und in der Post war er am 28.07.
Ich habe meinen Erdbauer in der Annahme der 4 Wochen Frist auf KW38 bestellt - das kann ich bei diesen Gegebenheiten knicken, oder?