Werkvertrag individuell oder pauschal?

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WilderSueden

WilderSueden

Der Vertrag ist für dich erst bindend, wenn du ihn unterschreibst. Kommen bei der Prüfung Dinge raus, die du nicht willst, lässt man die Unterschrift. Es gab hier schon diverse Fälle, in denen die Festpreise so gestaltet waren, dass man die Bedingungen eigentlich nicht einhalten kann. Oder dir werden als Bauherr Dinge aufgedrückt, die teuer werden und die du unbedingt vorher einkalkulieren solltest
 
11ant

11ant

Wird ein Werkvertrag mit einem Fertighaus Unternehmen individuell an einen Kunden angepasst oder bekommt jeder Kunde bei einer Fertighaus Firma den gleichen Vertrag?
Kann man den Vertrag vorab anschauen?
Dann muss man also den Werkvertrag nicht extra prüfen lassen (wenn dieser eh fix ist).
Auch wenn ich Deine Resistenz gegen den Hinweis, Dir mit den akademischen Fragenschnipseln keinen Gefallen zu tun, nicht nachvollziehen kann: der Werkvertrag hat zwei Teile, deren einer die AGB und Bauleistungsbeschreibung des Anbieters sind. Für diese beiden gilt: friß oder stirb, Extrawürste gibt es nicht. Der zweite Teil sind der Hausentwurf (der ist sehr weitgehend individuell) und die Bemusterung (bei der es um die persönliche Gestaltung innerhalb der vorgegebenen Bauleistungsbeschreibung geht, sowie hier ist dann auch begrenzt der Platz für Extrawürste). Den Vertrag nicht vorab prüfen zu lassen, wäre höchst fahrlässig, dazu wurde hier schon alles wesentliche gesagt.

Du bist geradezu der prototypische Kunde für die einschlägigen Berater. Ich selbst bin eher technisch fokussiert und bauweisenneutral, explizit für Fertighäuser bist Du bei Herrn Beuler, Herrn Freymuth, Herrn Zink oder Frau Wächtersbach (letztere allerdings markenspezifisch, für Meisterstück) an den besten Adressen. Markenspezifisch für Hanse Haus ist Herr Burmeister ein Top Berater, die drei erstgenannten sind jeweils m.W. markenneutral, ibs. Herrn Beuler (und die mit ihm zusammenarbeitende Architektenkooperative) habe ich hier schon mehrmals empfohlen. Wärest Du nicht so geizig mit den Informationen über Dein Projekt und auch mitteilsamer bzgl. Deiner Präferenz, könnte Dir (aber das sagte ich bereits mehrfach) deutlich zielgenauer geholfen werden. Ansonsten war es das nun von meiner Seite, jedem wird nur so gut geholfen wie er will.
 
T

tommyboy

Auch wenn ich Deine Resistenz gegen den Hinweis, Dir mit den akademischen Fragenschnipseln keinen Gefallen zu tun, nicht nachvollziehen kann: der Werkvertrag hat zwei Teile, deren einer die AGB und Bauleistungsbeschreibung des Anbieters sind. Für diese beiden gilt: friß oder stirb, Extrawürste gibt es nicht. Der zweite Teil sind der Hausentwurf (der ist sehr weitgehend individuell) und die Bemusterung (bei der es um die persönliche Gestaltung innerhalb der vorgegebenen Bauleistungsbeschreibung geht, sowie hier ist dann auch begrenzt der Platz für Extrawürste). Den Vertrag nicht vorab prüfen zu lassen, wäre höchst fahrlässig, dazu wurde hier schon alles wesentliche gesagt.
Zu welchem Zeitpunkt der Bauphase werden diese Verträge jeweils unterschrieben?
Übrigens Danke für die wirklich (!) hilfreichen Tipps, auch wenn du genervt scheinst, was ich jedoch nicht verstehe. Ich stelle die Fragen, die für mich relevant sind. Keiner muss antworten.
 
Y

ypg

Dann muss man also den Werkvertrag nicht extra prüfen lassen (wenn dieser eh fix ist).
Doch! Er wird notariell überprüft sein, das heißt im Interesse der Firma, damit er nicht angreifbar ist. Das muss aber nicht unbedingt Dein Interesse sein.
Außerdem kommt bei einer Prüfung zutage, was es noch für Nebenkosten gibt. Man hat natürlich auch die Möglichkeit, etwas aus- oder nachzuverhandeln. Wenn er erstmal unterschrieben ist, ist es zu spät.
Zu welchem Zeitpunkt der Bauphase werden diese Verträge jeweils unterschrieben?
Vorher. Vor den Unterschriften gibt es keinen Vertrag und keine Sicherheit, ob alles das ist, wie es erscheint.
 
11ant

11ant

Übrigens Danke für die wirklich (!) hilfreichen Tipps, auch wenn du genervt scheinst, was ich jedoch nicht verstehe. Ich stelle die Fragen, die für mich relevant sind. Keiner muss antworten.
Wie gesagt, meinerseits war das auch die letzte Antwort an Dich, wenn Dein Verhalten so bleibt. Hier treiben sich Leute herum, die gerne helfen möchten - sowohl den Fragestellern, als auch den Mitlesern. Wenn die Fragesteller ihr Projekt ersteinmal in Einzelfrägelchen zerstäuben (und die relevanten Hintergrundinfos über ihre Threads verteilen, daß eine Schnitzeljagd und ein Memoryspiel daraus wird, sie sich zu merken), dann wird diese Freude bitter. Einfach, weil das hoch anstrengend ist (für mich selbst "nur" lästig", für die Anderen - mehrheitlich Neurotypiker, wie allgemein in der Bevölkerung - frustrierend). Daß viele zu "höflich" sind, Dir das offen zu sagen, heißt nicht, daß es nur wenige stört. Und ich wiederhole letztmalig für Dich, daß Du selbst der größte Profiteur davon wärest, Dein Verhalten zu ändern. Schaue mal in die Threads geschickterer Fragesteller, wie viel ergiebiger und zielführender denen geholfen werden kann und wird.

Zu welchem Zeitpunkt der Bauphase werden diese Verträge jeweils unterschrieben?
Zu garkeinem Zeitpunkt der Bauphase, die kommt erst danach. Den Bauvertrag an sich unterschreibst Du nur einmal, ganz am Anfang. Das Bemusterungsprotokoll viel später unterschreibst Du natürlich auch, aber da ist der Bauvertrag schon längst im Verlauf.
 
B

Bau-beendet

Zu welchem Zeitpunkt der Bauphase werden diese Verträge jeweils unterschrieben?
Warum diesE VerträgE ?
Wenn Du vom Vertrag für den Hausbau redest, dann natürlich wenn das Haus fertig geplant ist. Quasi Final und dann ist es nur ein Vertrag. Wie wenn du ein Auto kaufst. Das Auto/Haus wird konfiguriert, dann unterschrieben. Da hat noch gar keine Bauphase in dem Sinne begonnen. Weil diese beginnt erst weit später. Vergleich mit das Auto wird nach der Bestellung eingeplant und dann irgendwann gebaut. Nur beim Haus sind die Abstände nur etwas gedehnter. Das finale Haus wird beim GU geprüft und so weiter.. dann gibts irgendwann den Termin zur Bemusterung… so gehts dann Schritt für Schritt weiter bis zum eigentlichen Start, der Bauphase für meine Definition.
 
Zuletzt aktualisiert 25.12.2024
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