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Wie sieht es denn aus, wenn der BT kein Gutachten für das konkrete Grundstück erstellt hat? Oder wäre er auch dazu verpflichtet gewesen?Kurze Antwort noch zur Frage, ob der Bauträger das Bodengutachten herausgeben muss.
Ja, dazu ist er gesetzlich verpflichtet.
Warum? Bei einem Bauträgervertrag (Makler- und Bauträgerverordnung) handelt es sich gem. Baugesetzbuch um einen Verbraucherbauvertrag. Und dort gehört ein Baugrundgutachten zu den zwingend zu übergebenden Unterlagen.