U
User1234!
Hallo zusammen,
wir möchten das linke Haus A kaufen und dieser hat kein Garten. Mit dem Besitzer des Hauses B haben wir uns geeinigt, dass wir einen Teil des Gartens erwerben könnten. Wie muss hier vorgegangen werden und ist dies überhaupt so möglich in BW?
wir möchten das linke Haus A kaufen und dieser hat kein Garten. Mit dem Besitzer des Hauses B haben wir uns geeinigt, dass wir einen Teil des Gartens erwerben könnten. Wie muss hier vorgegangen werden und ist dies überhaupt so möglich in BW?
Anhänge
-
34 KB Aufrufe: 375