Y
ypg
Ich sehe es eher als allgemeine Beratung.wurde nun argumentiert,
warum sollte man nicht?oder darf man den dann nicht mehr auf dem eigenen Grundstück abstellen?
Nüchtern betrachtet: Das ist Dein persönliches Anliegen, mit welchem Fuhrpark Du die Garage nutzt.Aber eine (genutzte) Garage muss man ja wohl kaum mit einem (Transporter-)Womo blockieren,
Warum sollte? Man unterscheidet Stellplatz von Hof, Hof von Auffahrt, Auffahrt von Nebenfläche…Müsste denn ein Rasengitter-mit-Schotter-drunter genehmigt (oder genauer: könnte das untersagt) werden?
Aha, es werde Licht im Dunkeln!so, habe gemalt, und schreibe jetzt auch die Mindestwortzahl...
was Du angefragt hast, ist eine zweite Auffahrt von der Erschliessungsstrasse.
Ich glaube, ich kenne kein Grundstück, wo das offiziell genehmigt wurde.
Legt Euch da eine Nebenfläche mit Schotter oder dergleichen an und stellt Euer Heiligtum darauf. Wenn Ihr den Bordstein nicht hochkommt, dann legt ein Brett hin.
Kann es sein, dass ihr letzte Nacht schlecht geschlafen habt?