gibt es eine Möglichkeit in einem Baugebiet (Niedersachsen) (Firsthöhe 9m) mit eingeschossiger Bauweise ein Stadthaus“Villa“ ohne Anbauten zu errichten? [...] oder kann man es nur mit Anbauten sprich Erker , beheizten Wintergarten etc. Im EG realisieren?
Mit "Anbauten" meinst Du wohl alles, um was das EG größer wäre als das OG (?)
OG sollten Lichte Höhe mind. 2,4m haben?
Ent oder weder, Zopf oder Kahl: wenn man ein zweites Stockwerk quasi gegen den Willen des Bebauungsplanes haben will, dann gibt es nur drei Möglichkeiten, nämlich
1. das EG als Nochvielvollergeschoß so groß machen, daß man das OG/DG als Relativwenigervollgeschoß nichtzählen kann
(also das EG ausufern lassen) oder
2. OG und DG außen größengleich machen, aber Teilflächen des OG/DG dem EG zurechenbar machen
(also im EG Teilflächen mit Lufträumen versehen, die dann im OG/DG nicht als dessen Bodenflächen zählen) oder
3. im OG/DG tatsächlich weniger anzurechnende Fläche bauen
(also ein OG als Staffelgeschoss mit tatsächlich weniger Fläche oder ein DG mit entsprechend hohen u230-Anteil).
jetzt würden wir gerne ein „Kubus-Haus „ mit Flachdach bauen
Das war vor zwei Jahren. Zeit genug, um inzwischen mal weniger akademisch ein konkretes Hauskonzept vorzustellen, das es werden soll.
Was wollt Ihr denn überhaupt bzw. worum geht es: findet Ihr "alles was kein Quaderklotz ist" ästhetisch so unrein, daß die Frage "wieviel Räume welcher Größen für wieviele Personen und welche Zwecke" dahinter meilenweit zurücksteht ?
Ein Grundstück (denn ohne solches gäbe es ja keinen dafür gültigen Bebauungsplan) zwei Jahre brachliegen zu lassen, nur weil man noch kein Schlupfloch für einen De-facto-Zweigeschosser-aber-de-iure-Eingeschosser gefunden hat, ist ja schon ein bißchen crazy ...