Die Diskussionen führen, wie ich das sehe, immer weiter ab, weg von der Ursprungsfrage des Fragestellers.
Grundsätzlich folgendes:
Im Badezimmer, speziell bei Holzbauweise des Gebäudes, sind die Fußböden so abzudichten, dass in einem Havariefall kein Wasser die Fußbodenkonstruktion unterlaufen kann. Man denke sich einmal aus, welchen Schaden es zu´r Folge hätte, wenn sich Wasser über die Wandflächen in die unteren Geschossebenen ergießen würde.
Nun haben wir, wie der Fragesteller ausführte, eine Gehebene aus Gipsfaserelementen. Die Prüfungs- und Sorgfaltspflicht des Bodenlegers (hier: Fliesenleger) bezieht sich also hier speziell auf eine Unterkonstruktion, welche von einem mineralischen Estrich der üblichen Bauart völlig abweicht.
Eine solche Konstruktion muss sicherlich auf mögliche Durchbiegungen bei Punktbelastung ausreichend und in geeignetem Maße überprüft werden.
Schließlich muss in einem Schadensfalls der Nachweis erbracht werden, welche Prüfungen nach welchem Verfahren erfolgt sind - nud welche Ergebnisse sich damals abzeichneten.
Später nur den Hinweis abgeben zu können "War alles in Ordnung" wird im Streitfall sicher für den Fliesenleger nicht als entlastendes Argument dienen können.
Im einfachsten Fall wird man einen längeren Richtscheit auf die unbelastete Oberfläche der Trockenestrichelemente legen und dann die Fläche durch ein Körpergewicht belasten. Durchbiegungen in einem nennenswerten Umfang darf es nicht geben.
Da es aber auf jeden Fall, gerade bei einer Holzbalkendecke, Durchbiegungen geben wird benennen die Hersteller der Leichtbaukonstruktion die maximale Fliesengröße 30cm x 30cm und einen Flex-Kleber zusammen mit einem Flex-Fugenverguß..
Das zum Thema keramischer Bodenbelag.
Wenden wir uns nun den Vorarbeiten zu.
Die besteht darin, die Gesamtfläche des Bades, unabhängig von der Wasserbeanspruchungsklasse, mit einem geeigneten Flüssigdichtstoff abzudichten.
Wer an dieser Stelle auf die Idee mit einem bituminösen Dichtstoff kommt, sollte sich kleinlaut in eine Ecke setzen und die weitere Diskussion zu diesem Thema weiter passiv verfolgen.
Eine Bitumen-Dichtbahn im Innenbereich, dazu noch auf Gipsfaserplatten (Fertigteilestrich), ist ein No-Go!
Wurde die Fußbodenfläche mit dem ersten Dicht-Anstrich versehen, werden die Übergänge an aufsteigenden Flächen mit entsprechenden Dichtbändern und System-Ecklösungen innerhalb von ca. 12 Stunden in den zweiten Auftrag des Flüssigdichtstoffs eingebunden. Dieser Auftrag hat meistens eine andere Farbe als der erste Auftrag, damit eventuelle Fehlstellen schnell ins Auge fallen.
Eine Entkoppelungsmatte dient in den meisten Fällen nur dem Handwerksbetrieb, da er die dafür anfallenden Kosten gerne an den verängstigten und ob der Lösung dankbaren Bauherrn weiterreichen kann.
Dass Entkoppelungsmatten nur für kritische Estriche angewendet werden, sollte hier nur ansatzweise einmal angebracht werden.
Eine Fußbodenebene auf Basis einer (natürlich geeigneten) Gipsfaserplatte ist kein kritischer Untergrund!
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Halten wir also fest:
Eine Abdichtung beispielsweise auf Basis eines streich- oder rollbaren Flüssigdichstoffs ist zusammen mit Dichtbändern an aufsteigenden Wandflächen bei Holzständerbauweise des Gebäudes zwingend notwendig.
Eine Entkoppelungsmatte gehört keinesfalls zu den notwendigen Baustoffen, wenn neue Gipsfaserplatten als "Trockenestrich" Verwendung finden.
Flexible Bauhilfsstoffe wie Fliesenkleber und Fugenmörtel sind ebenfalls notwendige Anschaffungen.
Die Fliesen dürfen nicht größer als 30cm x 30cm sein, ansonsten besteht bei (bei Trockenestrichen als Holzständerdecken unvermeidbaren) Durchbiegungen erhebliche Bruch- bzw. Rissgefahr durch Nutzungsbelastungen.
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Ich hoffe, mit diesen Hinweisen erneut gedient zu haben!
Gruß: KlaRa