Gewährleistung Fliesenlegerarbeiten

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Zuletzt aktualisiert 09.05.2024
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Finch039

Die Diskussionen führen, wie ich das sehe, immer weiter ab, weg von der Ursprungsfrage des Fragestellers.
Grundsätzlich folgendes:
Im Badezimmer, speziell bei Holzbauweise des Gebäudes, sind die Fußböden so abzudichten, dass in einem Havariefall kein Wasser die Fußbodenkonstruktion unterlaufen kann. Man denke sich einmal aus, welchen Schaden es zu´r Folge hätte, wenn sich Wasser über die Wandflächen in die unteren Geschossebenen ergießen würde.
Nun haben wir, wie der Fragesteller ausführte, eine Gehebene aus Gipsfaserelementen. Die Prüfungs- und Sorgfaltspflicht des Bodenlegers (hier: Fliesenleger) bezieht sich also hier speziell auf eine Unterkonstruktion, welche von einem mineralischen Estrich der üblichen Bauart völlig abweicht.
Eine solche Konstruktion muss sicherlich auf mögliche Durchbiegungen bei Punktbelastung ausreichend und in geeignetem Maße überprüft werden.
Schließlich muss in einem Schadensfalls der Nachweis erbracht werden, welche Prüfungen nach welchem Verfahren erfolgt sind - nud welche Ergebnisse sich damals abzeichneten.
Später nur den Hinweis abgeben zu können "War alles in Ordnung" wird im Streitfall sicher für den Fliesenleger nicht als entlastendes Argument dienen können.
Im einfachsten Fall wird man einen längeren Richtscheit auf die unbelastete Oberfläche der Trockenestrichelemente legen und dann die Fläche durch ein Körpergewicht belasten. Durchbiegungen in einem nennenswerten Umfang darf es nicht geben.
Da es aber auf jeden Fall, gerade bei einer Holzbalkendecke, Durchbiegungen geben wird benennen die Hersteller der Leichtbaukonstruktion die maximale Fliesengröße 30cm x 30cm und einen Flex-Kleber zusammen mit einem Flex-Fugenverguß..
Das zum Thema keramischer Bodenbelag.
Wenden wir uns nun den Vorarbeiten zu.
Die besteht darin, die Gesamtfläche des Bades, unabhängig von der Wasserbeanspruchungsklasse, mit einem geeigneten Flüssigdichtstoff abzudichten.
Wer an dieser Stelle auf die Idee mit einem bituminösen Dichtstoff kommt, sollte sich kleinlaut in eine Ecke setzen und die weitere Diskussion zu diesem Thema weiter passiv verfolgen.
Eine Bitumen-Dichtbahn im Innenbereich, dazu noch auf Gipsfaserplatten (Fertigteilestrich), ist ein No-Go!
Wurde die Fußbodenfläche mit dem ersten Dicht-Anstrich versehen, werden die Übergänge an aufsteigenden Flächen mit entsprechenden Dichtbändern und System-Ecklösungen innerhalb von ca. 12 Stunden in den zweiten Auftrag des Flüssigdichtstoffs eingebunden. Dieser Auftrag hat meistens eine andere Farbe als der erste Auftrag, damit eventuelle Fehlstellen schnell ins Auge fallen.
Eine Entkoppelungsmatte dient in den meisten Fällen nur dem Handwerksbetrieb, da er die dafür anfallenden Kosten gerne an den verängstigten und ob der Lösung dankbaren Bauherrn weiterreichen kann.
Dass Entkoppelungsmatten nur für kritische Estriche angewendet werden, sollte hier nur ansatzweise einmal angebracht werden.
Eine Fußbodenebene auf Basis einer (natürlich geeigneten) Gipsfaserplatte ist kein kritischer Untergrund!
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Halten wir also fest:
Eine Abdichtung beispielsweise auf Basis eines streich- oder rollbaren Flüssigdichstoffs ist zusammen mit Dichtbändern an aufsteigenden Wandflächen bei Holzständerbauweise des Gebäudes zwingend notwendig.
Eine Entkoppelungsmatte gehört keinesfalls zu den notwendigen Baustoffen, wenn neue Gipsfaserplatten als "Trockenestrich" Verwendung finden.
Flexible Bauhilfsstoffe wie Fliesenkleber und Fugenmörtel sind ebenfalls notwendige Anschaffungen.
Die Fliesen dürfen nicht größer als 30cm x 30cm sein, ansonsten besteht bei (bei Trockenestrichen als Holzständerdecken unvermeidbaren) Durchbiegungen erhebliche Bruch- bzw. Rissgefahr durch Nutzungsbelastungen.
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Ich hoffe, mit diesen Hinweisen erneut gedient zu haben!
Gruß: KlaRa

Herzlichen Dank für diese ausführliche und vor allem fragebezogene Antwort!

Über den Trockenestrichelementen wurde grundiert, dann die Entkopplungsmatte in Flexmörtel geklebt. Die Innen und Außenecken sowie die kompletten Wandseiten mit einem blauen Abdichtungsband abgedichtet. Insofern alles in Ordnung. Auch der Anschluss an der Duschwanne erfolgte ordnungsgemäß.

Mir geht es lediglich um die Durchbiegung des Untergrundes. Das waren teilweise schon so 2-3 mm. Darauf habe ich den Fliesenleger hingewiesen. Seine Aussage war: Alles in Ordnung. Durch den Flexkleber kommt so viel Stabilität in den Untergrund, das macht nix.

Fliesenformat sind nun (leider) 60 x 60 cm, in 5 - 8 mm(Höhenunterschiede) Flexkleber gelegt und mit Flexfuge verfugt.
Und ich habe meine Zweifel, ob das dauerhaft hält (und diese ja auch vorher schon geäußert). Ich hoffe ja, wir werden es sehen.
Mir ging es wirklich im Fall der Fälle nur darum, ob ich Ansprüche habe, falls es nicht hält.
 
KlaRa

KlaRa

Moderator
Mir ging es wirklich im Fall der Fälle nur darum, ob ich Ansprüche habe, falls es nicht hält.
Die Antwort auf diese Frage ist einfach:
Wenn es ein offizieller Auftrag war (damit keine "Nachbarschaftshilfe", wie man es nennt), dann hast Du nach Baugesetzbuch eine Gewährleistungsfrist von 5 Jahren.
Ich würde die Schlussrechnung wie auch -soweit vorhanden- das Angebot des Handwerkers, aber auch mögliche Anmerkungen mit Datum zu den Bedenken gut aufbewahren!!
Der Flexkleber hat mit der Bruchgefahr keramischer Fliesen in größeren Formaten nichts zu tun!
Die Durchbiegung des Verlegeuntergrundes ist hier entscheidend, da sich diese Spannungen auf das Materialgefüge der Fliesen auswirken.
Übertreffen die Biegezugspannungen aufgrund Durchbiegungen des Untergrundes die Eigenfestigkeit der Fliesen, rettet der Flexkleber diese nicht.
Ich will hier keinesfalls "den Teufel an die Wand malen"!
Auch wenn handwerkliche Ausführungen in gewissen Fällen nicht dem Stand der Technik entsprechen muss dieses nicht zwingend zu Schäden führen.
Dafür hat der Bauherr ja die Gewährleistung auf Material und Dienstleistung.
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Gruß: KlaRa
 
F

Finch039

Die Antwort auf diese Frage ist einfach:
Wenn es ein offizieller Auftrag war (damit keine "Nachbarschaftshilfe", wie man es nennt), dann hast Du nach Baugesetzbuch eine Gewährleistungsfrist von 5 Jahren.
Ich würde die Schlussrechnung wie auch -soweit vorhanden- das Angebot des Handwerkers, aber auch mögliche Anmerkungen mit Datum zu den Bedenken gut aufbewahren!!
Der Flexkleber hat mit der Bruchgefahr keramischer Fliesen in größeren Formaten nichts zu tun!
Die Durchbiegung des Verlegeuntergrundes ist hier entscheidend, da sich diese Spannungen auf das Materialgefüge der Fliesen auswirken.
Übertreffen die Biegezugspannungen aufgrund Durchbiegungen des Untergrundes die Eigenfestigkeit der Fliesen, rettet der Flexkleber diese nicht.
Ich will hier keinesfalls "den Teufel an die Wand malen"!
Auch wenn handwerkliche Ausführungen in gewissen Fällen nicht dem Stand der Technik entsprechen muss dieses nicht zwingend zu Schäden führen.
Dafür hat der Bauherr ja die Gewährleistung auf Material und Dienstleistung.
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Gruß: KlaRa
Offizieller Auftrag mit Rechnung. Vielen Dank für die Hilfe :)
 
KlaRa

KlaRa

Moderator
@ "Finch039":
sichere bitte nach Möglichkeit die Typenbezeichnung der Entkoppelungsmatte und der anderen Bauhilfsstoffe ....
 
KlaRa

KlaRa

Moderator
FERMACELL bietet zwar die Möglichkeit, auf ihren Gipsfaserplatten oberhalb von Holzbalkendecken auch größerformatige Fliesen/Platten zu verlegen, aber legt fest, dass die Fliesen mindestens 15mm dick sein müssen und die Kantenlänge bis 80cm beträgt.
Kritisch und dabei unberücksichtigt bleibt die unvermeidbare Durchbiegung des Verlegeuntergrundes.
Noch einmal: bis 30cm x 30cm ist die Verlegung unkritisch, da sich die eventuell auftretenden Spannungen aus Biegemomenten in den Fugen neutralisieren können.
 
Zuletzt aktualisiert 09.05.2024
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