Schilferrisse sind schuppenartige, kleinflächige Ablösungen der oberen Holzschichten.
Diese können, wie im Produktdatenblatt vermerkt, bei verschiedenen Holzarten nicht immer vermieden werden. Es ist eben ein Naturprodukt, welches nicht genormt werden kann und so wächst, die es die Bedingungen des Wachstum-Umfeldes zufällig vorgeben.
Dass allerdings Äste und Holzrisse mit einem Füllstoff in einer vollkommen von der Holztextur abweichenden Farbe verschlossen werden, ist nicht die Regel!
Warum nicht?
Weil es sich "ungünstig" auf die Gesamtoptik auswirkt.
Man könnte scherzhaft auf fragen, warum die Astlöcher und Risse nicht in karminrot verfüllt wurden.
Gemäß DIN EN 14342 (OP 6) sind bei der Kennzeichnung von Produkten für Holzfußböden die vorgesehene Anwendung und die wesentlichen Eigenschaften mit Verweis auf die vorgenannte Norm erfolgen.
Der hier im Forum zugestellte Produkthinweis enthält offensichtlich einen derartigen Quellennachweis nicht.
Nach DIN EN 13629 ergeben sich die drei normativn Sortierungsklassen mit den entsprechenden Merkmalen, welche dort unter dem OP 4.3.3 aufgeführt werden.
Da das Produktdatenblatt nichts entsprechendes ausweist, handelt es sich wohl um eine "freie Sortierung", welche auch Werkssortierung genannt wird.
In Deinem Fall ist es eine geräucherte Eiche (wobei sich das Räuchern auf die Nachbehandlung, damit auf die Optik bezieht).
Nach DIN EN 13629 wäre der von Dir erstandene Parkettfußboden in die Klasse mit den geringsten Anforderungen einzuordnen.
Denn in dieser sind alle möglichen Merkmale ohne einschränkung hinsichtlich Größe oder Menge zulässig, sofern sie über die Festigkeit verfügen und die Haltbarkeit nicht beeinträchtigen.
Und das ist in Deinem Fall wohl gegeben.
Schlechte Nachricht also, wenn man die Normen an den Vorgang anlehnt.
Auch Hinweise darauf, dass aus frürher ggf. vorgezeigten Handmustern entsprechendes nicht erkennbar war, ist wahrscheinlich rechtlich nicht zielführend.
Sorry, aber das ist der momentane Sachstand, bezogen auf den Parkettfußboden.
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Gruß in die Runde: KlaRa