Ich bin mir sicher, keinen Hinweis darauf überlesen zu haben, daß der Fragesteller ein leidenschaftlicher Amateurmusiker sei, und ich verfrachte den Flügel auch keineswegs unter billigender Inkaufnahme einer Ehrabschneidung vom Salon in die Beletage. Vielmehr ist die Faktenlage folgende:
1. die Zufriedenheit des Bauherrn mit den Entwurfsversuchen scheitert bereits im Erdgeschoss - m.E. in kausalen Zusammenhang damit, daß er die Entwurfsversuche sämtlich mit dem Erdgeschoss begonnen hat (welches der schwierigere Ableitungsdonator ist);
2. für eines der beiden Stockwerke (die hier beide Vollgeschosse sein können) steht einen Flügel unterzubringen im Pflichtenheft;
3. Punkt 2 im Erdgeschoss zu erledigen, erfordert a) dort mehr Fläche, als innerhalb der gewünschten Hausgrundfläche zur Verfügung gestellt werden gewünscht wird sowie führt b) bei einem Vollgeschoss-OG (man bedenke: die Dachneigung legt hier mindestens einen großzügigen Kniestock nahe) zu einem Flächenüberschuß im Obergeschoss (der Bebauungsplan schließt "Toskana"-Obergeschosse zwar nicht aus, damit wäre das Haus in dieser Umgebung aber ein Fremdkörper);
4. der Bauherr will dem Flügel als dessen Erbe ein dessen Wert nicht beschädigendes Plätzchen bieten und sieht dieses nicht zwingend in einem Rahmen, wie man ihn aus den Hauskonzerten in Bogenhausener Villen aus Derrick-Folgen kennt.
Ich bin also keineswegs mit dem Motiv des banausischen Meuchelmords an der akustischen Feinschmeckerei unterwegs, wenn ich den eigenen Vorschlag des Fragestellers aufnehme und ihn ermuntere, im Flügel im gleichwertigen OG auch eine Lösung seines Planungsknotens zu erkennen. Akustikbau wäre dort - Stichwort partiell offene Dachuntersicht - durchaus sogar vielfältiger möglich.