Zunächst einmal mein Beileid zum wirklichkeitsfremden separaten Bau der Hälften Eures Doppelhauses. Ich empfehle Euch dringend, diese gefährliche Fehlentscheidung noch so weit wie möglich zu revidieren, zum Beispiel, indem Ihr zumindest mit Eurer Bodenplatte zeitgleich beginnt. Erläuterungen findet Ihr in meinem Beitrag "Ein Doppelhaus hat ZWEI Hälften" (auf "Bauen jetzt") sowie hier im #goalkeeperthread
https://www.hausbau-forum.de/threads/reihenendhaus-mit-gue-in-eigenregie-bauen.31198/ (in dem es zwar im beabsichtigten Kern um sein schönes Haus geht, aber leider unweigerlich auch um Bürgermeister Dumm und Nachbar Dümmer, sodaß sich die Geschichte hervorragend als die führende Pflichtlektüre für Alle handelt, die vor dem Verderben des einzelnen Doppelhaushälftenbaues noch bewahrbar sind).
Nun ersteinmal zur guten Nachricht: Bedenken, Euer Recyclingschotter könne sich beim Normalschotter infizieren und sein Biosiegel verlieren, sind unbegründet. Die Schmuddelkinder dürfen miteinander spielen, und auch dieselben Lieder singen. Die Mastereigenschaften von Schotter sind Körnung und Druckfestigkeit - ob der Schotter aus Freiland- oder Käfighaltung stammt, ist unerheblich. Schotter kann man nie genug haben, schnattert Onkel Dagobert.
Unser Architekt meinte, sie sollen ein Streifenfundament setzten lassen, damit die beiden Häuser autak stehen können,
Doppelhaushälften stehen zweitens niemals wirklich autark voneinander - geologisch kommen Kain und Abel nie darum herum, ihren jeweiligen Bruder zu hüten. Entkoppelbar sind sie allenfalls - und das sollte man auch tun - akustisch. Und erstens möge der Herr Architekt doch bitte mal zum Besten geben, was er von Gründung verstanden hat; ich befürchte einen Frischling ohne Erfahrung aus eigenverantwortlicher Baupraxis. Den jetzt fast schon "zwischen den Jahren" noch auszuwechseln, dürfte schwierig werden. Was ist das überhaupt für einer: selbst ausgesucht oder ein Inklusivplaner Eures Generalunternehmers ?
Unser Architetkt hat da aber Bedenken, da bspw. das Polster ja nicht einfach abgetragen werden kann, da sonst das Polster unter der Bodenplatte einfach "rausläuft" und das Haus abgefangen werden muss.
Wenigstens hat er ein minimales Grundverständnis von der Viskosität der beteiligten Massen, da besteht ja noch ein Hoffnungsfünkchen.
dass deren Schotterpolster auf unser Grundstück rüberragen darf. Angeblich wird alles nach erstellung der
Bodenplatte zurück gebaut.
Das ist der eigentliche Kern des (grundsätzlichen) Problems: daß die Realität an Eurer gemeinsamen Grenze keinen Schnitt macht, und sämtliche Kräfte ausstrahlend wirken. Schon deren Fundament bräuchte eigentlich auch an der gemeinsamen Seite eine Saumzugabe, und das Schotterpolster so lange die Hälfte allein steht unbedingt auch. Daß deren Schotterpolsterüberstand auf der gemeinsamen Seite entbehrlich wird, sobald Eure Hälfte hinzukommt, ermöglicht den "Rückbau" dieses Teiles, wobei das bei Schüttgut ein jeden Sachkundigen unweigerlich erheiterndes Wort ist. Daß das bei Eurem Baubeginn sukzessive wieder aufgenommen würde, das haben die Nachbarn schon zutreffend dargestellt, und nun kommen wir zur Achillesferse des Pferdefußes:
Bemerkenswert ist auch, dass die Häuser wohl nicht auf gleicher Höhe stehen werden, sondern unsers urch die dickere Bodenplatte tiefer gesetzt wird.
"Bemerkenswert" ist das falsche Wort, es müßte "berücksichtigungsnotwendig" heißen, und "wohl" ist gefährlich: dieses Detail der Höhen sollte allerstrengstens abgestimmt werden. Ich entnehme Eurer Schilderung, daß mindestens auf einem Teil der Höhe des nachbarlichen Schotterpolsters auf Eurer Seite bereits die Bodenplatte höchstselbst deren Nachbar wäre.
Laßt dies auf keinsten Fall in die Planungs- und Durchführungsverantwortung separater Auftragnehmer gelangen !!!
Daher lautet mein (sachlich und zeitlich) dringendster Rat, daß ihr Tiefbauer auch Eure Bodenplatte besorgen soll, und zwar zeitgleich. Lest dazu auch hier mit dem Suchbegriff "Fundamenterder".
du baust an ein bestehendes Gebäude an. Dann darfst du sein Haus weder untergraben noch darf da was rausrieseln. Beim Aushub deiner Baugrube muss die UK Fundament des Nachbars min. 50cm mit gewachsenem Boden überdeckt bleiben (s. DIN 4123).
Wenn deine Bodenplatte tiefer liegt als die des Nachbars, dann musst du automatisch Unterfangen,
So isses. Deswegen ja mein Rat, dessen zwei dringendste Teile lauten: Bodenplatten gemeinsam herstellen lassen und dabei die unterschiedlichen Höhen
detailgeplant (!) berücksichtigen.
Kommuniziert also mit Euren Nachbarn, daß Ihr vor dem separaten Bauen einzelner Hälften noch rechtzeitig gewarnt worden seid, und Euch bei der Gründung lieber mit ihnen zusammenschließen wollt, anstatt diesen Zustimmungsweg zu gehen.
In einer aufgeteilten Abechnung der Planungs- und Baumaßnahmen sehe ich kein Problem. Ebenso könnt Ihr - sobald (siehe oben) eine sichere Höhe für die Standfestigkeit deren Hälfte erreicht ist - separat weiter planen und bauen, sogar verzögert.
--- hier war ich schon fertig, als Du nochmals geschrieben hast ---
Ich denke der Nachbar muss natürlich nicht darauf Rücksicht nehmen, aber wenn er nicht 3 MOnate warten kann, dann muss er entsprechende Vorkehrungen treffen, damit er das "schadensfrei" durchführen kann, so meine naive Sicht.
Die Sicht ist tatsächlich mehr als naiv, denn der Rücksichtspflichtige bist hier
Du.
Genau so sehen wir das auch, dass da bei der gewünschten vorgehensweise erwas "rausrieseln" würde...
(siehe oben)
Verstehe ich richtig, dass du auch der Meinung bist, dass ein Streifenfundament der einzig vernünftige Weg wäre? Natürlich wollen wir es uns mit den Nachbarn nicht verscherzen, daher müssen wir da vorsichtig vorgehen :/
Vergeßt das Kindergeplapper Eures Planers über Fundamente, da hat der im Studium nur mit halbem Ohr hingehört. Ihr solltet nicht nur
vorsichtig, sondern vor allem
klug vorgehen, und es Euch mit den Nachbarn_und_Euch nicht verscherzen ;-)
In diesem Sinne: Gratulation, daß Ihr noch hergekommen seid, bevor das Kind im Brunnen ist !