KfW fordert Zuschuss zurück aufgrund des Hausvertrags

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NewHouseAppear

Hallo,

Vermutlich eher was für einen Anwalt, aber evtl. hat hier ja jemand schon mal so etwas erfahren und kann dazu was sagen.
Freunde von uns haben ähnlich wie wir in 2021/2022 gebaut und einen KfW Zuschuss für das KfW55 Haus bekommen.
Nun wurden sie nachträglich bei der Qualitätskontrolle der KfW ausgesucht und mussten alle möglichen Dokumente einreichen, u.a. auch den Hausvertrag mit der Baufirma, der ja erst nach Zuschussbestätigung der KfW unterschrieben werden darf.
Dieser wurde im August 2021 inkl. eines Zusatzes mit aufschiebender Wirkung unterschrieben, falls der KfW Zuschuss nicht bewilligt würde. Die Bewilligung kam im Oktober 2021 und danach konnte losgelegt werden.
Nun hat dieser Zusatz ein anderes Format als der restliche Vertrag, was Layout etc. angeht (einfach weil das wohl nicht mehr in dem Standardvertragsformat entworfen wurde).
Durch das andere Format stört die KfW sich nun daran und fordert den Zuschuss zurück mit dem Hinweis, dass sie nicht glauben, dass der Zusatz bereits beim Hausvertrag mit dabei war.

Ich weiß gar nicht was ich ihnen in dem Fall raten soll außer einem Anwalt, aber ich kann mir auch nicht vorstellen, dass lediglich ein anderes Format zur Ungültigkeit führen kann. Für mich hört sich das eher nach einem Versuch der KfW an möglichst wieder Zuschüsse zurück zu bekommen weil sie jetzt Programme nicht finanziert bekommen.

Jemand Erfahrungen?
 
mayglow

mayglow

Als (absoluter Laie) würde ich vermutlich erstmal gucken, ob ich noch irgendetwas an schriftlicher Kommunikation dahab, was Indiz dafür ist, "doch, war immer so". E.g. bei uns wurden die Vertragsentwürfe zT per Mail verschickt und auch unsere Anmerkungen. Ansonsten war das Teil eines notariell beurkundeten Vertrags oder war das unabhängig? (Wir bauen mit Bauträger, d.h. Grundstück+Bau ist ein gemeinsamer Vertrag, der über Notar geht. Ich hab keine Ahnung, wie das bei normalen Bauherren aussieht) Ggf auch nochmal schriftlich von der Baufirma bestätigen lassen, dass das immer so drin war.

Aber das ist nur nach meinem Bauchgefühl...
 
Y

ypg

Ich hab keine Ahnung, wie das bei normalen Bauherren aussieht)
Hausvertrag mit der Baufirma, der ja erst nach Zuschussbestätigung der KfW unterschrieben werden darf.
Jedenfalls nicht so. Ich darf doch ohne Finanzierung einen Werkvertrag unterschreiben. Ob das sinnvoll ist, sei mal dahingestellt. Aber manche entscheiden sich erst später, einen KfW-Kredit in Anspruch zu nehmen. Es gibt genug, die erst die Baufirma suchen, dann das Haus planen und dann die notwendige Finanzierung inkl. KfW-Darlehen beantragen.

Was ich nicht verstehe: es ist also vorher der Vertrag unterschrieben, dann ein Vermerk, dass der Vertrag hinfällig wird, wenn die Finanzierung nicht klappt. Und jetzt stört der KfW-Bank die Form? Das ist doch letztendlich egal, wenn ein förderfähiges Haus gebaut wurde? Oder nicht?!
 
11ant

11ant

Nun wurden sie nachträglich bei der Qualitätskontrolle der KfW ausgesucht und mussten alle möglichen Dokumente einreichen, u.a. auch den Hausvertrag mit der Baufirma, der ja erst nach Zuschussbestätigung der KfW unterschrieben werden darf.
Dieser wurde im August 2021 inkl. eines Zusatzes mit aufschiebender Wirkung unterschrieben, falls der KfW Zuschuss nicht bewilligt würde. Die Bewilligung kam im Oktober 2021 und danach konnte losgelegt werden.
Nun hat dieser Zusatz ein anderes Format als der restliche Vertrag, was Layout etc. angeht (einfach weil das wohl nicht mehr in dem Standardvertragsformat entworfen wurde).
Durch das andere Format stört die KfW sich nun daran und fordert den Zuschuss zurück mit dem Hinweis, dass sie nicht glauben, dass der Zusatz bereits beim Hausvertrag mit dabei war.
Das ist doch schon´mal sehr gut, daß die KfW sich nicht am aus meiner (Nichtjuristen-) Sicht unzulässigen vorherigen Vertragsschluss stört, sondern lediglich in Frage stellt (oder in Zweifel zieht ???), daß der Zusatz zeitlich zusammen mit dem Vertrag unterzeichnet wurde. Das nachzuweisen, sollte eigentlich sachlich nicht schwierig sein - außer, die Freunde waren so ungeschickt, die Schriftstücke nicht miteinander verbinden zu lassen.
Helfen kann hier die Übung, daß bei der anderen Vertragspartei die Dokumente meist eingescannt übermittelt und abgelegt werden, damit sollte sich ein Anfangsverdacht späterer Erstellung entkräften lassen.
Was ich nicht verstehe: es ist also vorher der Vertrag unterschrieben, dann ein Vermerk, dass der Vertrag hinfällig wird, wenn die Finanzierung nicht klappt. Und jetzt stört der KfW-Bank die Form? Das ist doch letztendlich egal, wenn ein förderfähiges Haus gebaut wurde? Oder nicht?!
Ich verstehe es so, daß die KfW genau das vermutet: der Zusatz sei jüngeren Datums und damit nachträglich, der Vertrag also bereits gültig geschlossen gewesen, bevor die Antragsbewilligung kam. Der Zusatz mit der Schwebeklausel muß Vertragsbestandteil gewesen sein, sonst wären die Antragsteller in die Falle getappt und die Förderung wäre zurückzufordern.
Ich weiß gar nicht was ich ihnen in dem Fall raten soll außer einem Anwalt, aber ich kann mir auch nicht vorstellen, dass lediglich ein anderes Format zur Ungültigkeit führen kann.
Anwalt ganz klar ja: der Streitwert läge schon im Landgerichtsbereich, wo Anwaltszwang herrscht. Also wäre es unklug, ein Verfahren (oder eine Klärung vor dessen Eröffnung) ohne anwaltliche Beratung anzugehen. Eine andere Schriftart als im Hauptteil des Vertrages macht nichts ungültig, schafft hier aber wohl den Anfangsverdacht.
 
11ant

11ant

Ich kann mir ehrlicherweise auch noch nicht erklären was die KfW dort treibt, indem sie die Form kritisieren.
Die haben da keine Designkriterien, sondern sehen schlicht einen Anfangsverdacht, die aufschiebende Bedingung könne jünger sein als der Vertrag. Damit wäre der Vertrag wirksam vor der Bewilligung geschlossen und somit förderungsschädlich.
 
Zuletzt aktualisiert 28.11.2024
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