KfW fordert Zuschuss zurück aufgrund des Hausvertrags

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Zuletzt aktualisiert 28.11.2024
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NewHouseAppear

Das ist doch schon´mal sehr gut, daß die KfW sich nicht am aus meiner (Nichtjuristen-) Sicht unzulässigen vorherigen Vertragsschluss stört, sondern lediglich in Frage stellt (oder in Zweifel zieht ???), daß der Zusatz zeitlich zusammen mit dem Vertrag unterzeichnet wurde. Das nachzuweisen, sollte eigentlich sachlich nicht schwierig sein - außer, die Freunde waren so ungeschickt, die Schriftstücke nicht miteinander verbinden zu lassen.
Helfen kann hier die Übung, daß bei der anderen Vertragspartei die Dokumente meist eingescannt übermittelt und abgelegt werden, damit sollte sich ein Anfangsverdacht späterer Erstellung entkräften lassen.

Ich verstehe es so, daß die KfW genau das vermutet: der Zusatz sei jüngeren Datums und damit nachträglich, der Vertrag also bereits gültig geschlossen gewesen, bevor die Antragsbewilligung kam. Der Zusatz mit der Schwebeklausel muß Vertragsbestandteil gewesen sein, sonst wären die Antragsteller in die Falle getappt und die Förderung wäre zurückzufordern.

Anwalt ganz klar ja: der Streitwert läge schon im Landgerichtsbereich, wo Anwaltszwang herrscht. Also wäre es unklug, ein Verfahren (oder eine Klärung vor dessen Eröffnung) ohne anwaltliche Beratung anzugehen. Eine andere Schriftart als im Hauptteil des Vertrages macht nichts ungültig, schafft hier aber wohl den Anfangsverdacht.
Danke für die Ausführungen!
Die haben da keine Designkriterien, sondern sehen schlicht einen Anfangsverdacht, die aufschiebende Bedingung könne jünger sein als der Vertrag. Damit wäre der Vertrag wirksam vor der Bewilligung geschlossen und somit förderungsschädlich.
Danke für die Ausführungen in Deinen Beiträgen!
Soweit ich es verstanden hatte waren sie sowieso immer ab und zu bei der Baufirma Vorort um die neuen Planungen durchzugehen etc. (Regionales Bauunternehmen).
Sie haben sich jetzt auch mal an das Bauunternehmen gewandt und nachgefragt, ob es dort Erfahrungen gibt mit sowas. Das Bauunternehmen bestätigt natürlich ohne Zucken, dass der Zusatz direkt beim Vertragsabschluss dabei war, also Bauunternehmen und Bauherren stehen zumindest schon mal auf einer Seite ohne Bedenken.
 
J

Jesse Custer

Ich kann mir ehrlicherweise auch noch nicht erklären was die KfW dort treibt, indem sie die Form kritisieren.
Also, wenn mir zig Mrd. € fehlen würden, käme ich noch auf ganz andere Ideen... ich reiß mich seit gestern mit unserem Finanzamt herum, da ist die Situation sowas von 100%ig, da kann man einfach nur denken, dass die Brüder glauben "komm, wir versuchen es bei 10, wenn es bei einem klappt, haben wir schon wieder was gewonnen..."
 
H

hanghaus2023

Bitte halte uns auf dem Laufenden. Ja die KfW hat so eigenartige Anforderungen, die man dringend einhalten sollte. Ich sehe das wie @11ant
Das ist doch schon´mal sehr gut, daß die KfW sich nicht am aus meiner (Nichtjuristen-) Sicht unzulässigen vorherigen Vertragsschluss stört, sondern lediglich in Frage stellt (oder in Zweifel zieht ???), daß der Zusatz zeitlich zusammen mit dem Vertrag unterzeichnet wurde.
Da gibt es sicher Einige die da bei einer Nachprüfung durchfallen.
 
11ant

11ant

Bitte halte uns auf dem Laufenden. Ja die KfW hat so eigenartige Anforderungen, die man dringend einhalten sollte. Ich sehe das wie @11ant
Die Anforderung, die Förderung nicht für vor Antragsbewilligung eingegangene Geschäfte zu verwenden, ist keineswegs eigenartig. Der Förderzweck besteht NICHT in Absatzförderung für Bauunternehmen.
Da gibt es sicher Einige die da bei einer Nachprüfung durchfallen.
Nur diejenigen, die das nicht verstanden (gewollt) haben.

Die KfW kann nichts dafür, von Bauwilligen mißverstanden zu werden. Der Zweck der Mittel besteht mitnichtesten darin, Wohneigentum zu fördern, sondern den Anteil derjenigen Wohnungen, mit denen Klimaziele schneller als zum gesetzlich geforderten Zeitpunkt angestrebt werden. Die KfW ist keine Omi für die Extraration Schokolade.
 
H

hanghaus2023

@11ant ich finde das schon etwas eigenartig. Was ändert es wenn der Vertrag vorab geschlossen wurde? Es entsteht das gleiche Bauwerk.

Ich habe gerade einen Treppenlift installiert. Da gab es die gleichen unsinnigen Auflagen. Wenn ich all die Bedingungen einhalte, habe ich den Lift ca. 3 Monate später. So lang trage ich dann den Mieter die Treppe hoch.

Wie viel Zeit wird beim Bau verschwendet, wegen oft recht seltsamer Anforderunge für die Zuschüsse? Wie sagt man so schoen? Zeit ist Geld.
 
11ant

11ant

@11ant ich finde das schon etwas eigenartig. Was ändert es wenn der Vertrag vorab geschlossen wurde? Es entsteht das gleiche Bauwerk.
Es ändert, daß die Fördermittel dann im Sinne eines gestaltungsmißbräuchlichen Einsatzes "zweckentfremdet" werden. Der Förderzweck ist, einen Anreiz für die Entscheidung zu schaffen, einer Maßnahme zur Anstrebung eines Klimazieles "vorauseilend zu gehorchen". Das hat der Gesetzgeber der Fördermaßnahme (die KfW ist ja nur technischer Abwickler) so gestaltet, daß die Willensbeeinflussung durch das Fördergeld der Entscheidung vorangehen und nicht ihr nachfolgen soll. Wir reden hier von Steuergeld, daher folgt die Logik der Bedingungengestaltung derjenigen der Abgabenordnung.

Wäre der Hauptzweck der Fördermittel A. ein Zuschuss zu sein, der armen Leuten einen Eigenheimbau überhaupt erst ermöglicht oder B. ein Zuschuss zu sein, der finanziell ausreichend potenten Leuten ermöglicht, Sahne-obendrauf-Quadratmeter extra zu bestellen, und die "vorzeitplanige" Anstrebung von Klimazielen lediglich ein billigend in Kauf genommener Nebeneffekt - dann sähe die Situation anders aus. Aber das sind beides nicht die Förderziele, sondern nur absichtliche Mißverständnisse der Antragsteller - verständlich zwar, aber nicht im Sinne des Erfinders.

Auch bei der Förderung der zweiten Wohneinheit geht es nicht um eine Trainingsgelegenheit für den Steuerundverscherungsbeschummelungsmuskel des Volkssportbürgers, sondern darum, über den Bedarf der eigenen SGB-Bedarfsgemeinschaft aka Familie hinaus noch eine weitere klimazielanstrebende Wohneinheit in den Wohnungsmarkt einzubringen.

Dazu sage ich ja auch immer wieder: "liebe Leute, das haben Horden von Volkswirtschaftlern versicherungsmathematisch exakt dosiert berechnet, daß das im Gros der Fälle keinen Vermögensmehrungseffekt für die Gläubigen des Sparbuchmythos´ entfaltet". Daß man als Vermieter dieser geförderten Einliegerwohnung keinen Keimling für ein Immobilienimperium in der Hand hat, da kann man wirklich so sicher sein, als hätte die Gattin von uns´ Uwe es nachgerechnet (falls diese C-Tel-Werbung noch jemand kennt). Als Vermieter in der Losgröße 1 Wohneinheit reich zu werden, wird garantiert immer ein unerfüllter Traum bleiben - aber das nur am Rande.
Ich habe gerade einen Treppenlift installiert. Da gab es die gleichen unsinnigen Auflagen. Wenn ich all die Bedingungen einhalte, habe ich den Lift ca. 3 Monate später. So lang trage ich dann den Mieter die Treppe hoch.
Ein Treppenlift für einen Mieter ist eher ein Fall für die gesundheits- und sozial- als für die bauministerielle Bürokratie, das ist eine ganz andere Dienst- und Rechtswegschiene. Natürlich kann der Mieter die betreffenden Anträge erst stellen, wenn sein Treppenliftbedarfsfall bereits eingetreten ist. Ich gehe davon aus, daß Du einen lobenswerten Kulanzweg (zu Lasten Deiner Vermögensperformance) ebnest.
 
Zuletzt aktualisiert 28.11.2024
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