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NewHouseAppear
Danke für die Ausführungen!Das ist doch schon´mal sehr gut, daß die KfW sich nicht am aus meiner (Nichtjuristen-) Sicht unzulässigen vorherigen Vertragsschluss stört, sondern lediglich in Frage stellt (oder in Zweifel zieht ???), daß der Zusatz zeitlich zusammen mit dem Vertrag unterzeichnet wurde. Das nachzuweisen, sollte eigentlich sachlich nicht schwierig sein - außer, die Freunde waren so ungeschickt, die Schriftstücke nicht miteinander verbinden zu lassen.
Helfen kann hier die Übung, daß bei der anderen Vertragspartei die Dokumente meist eingescannt übermittelt und abgelegt werden, damit sollte sich ein Anfangsverdacht späterer Erstellung entkräften lassen.
Ich verstehe es so, daß die KfW genau das vermutet: der Zusatz sei jüngeren Datums und damit nachträglich, der Vertrag also bereits gültig geschlossen gewesen, bevor die Antragsbewilligung kam. Der Zusatz mit der Schwebeklausel muß Vertragsbestandteil gewesen sein, sonst wären die Antragsteller in die Falle getappt und die Förderung wäre zurückzufordern.
Anwalt ganz klar ja: der Streitwert läge schon im Landgerichtsbereich, wo Anwaltszwang herrscht. Also wäre es unklug, ein Verfahren (oder eine Klärung vor dessen Eröffnung) ohne anwaltliche Beratung anzugehen. Eine andere Schriftart als im Hauptteil des Vertrages macht nichts ungültig, schafft hier aber wohl den Anfangsverdacht.
Danke für die Ausführungen in Deinen Beiträgen!Die haben da keine Designkriterien, sondern sehen schlicht einen Anfangsverdacht, die aufschiebende Bedingung könne jünger sein als der Vertrag. Damit wäre der Vertrag wirksam vor der Bewilligung geschlossen und somit förderungsschädlich.
Soweit ich es verstanden hatte waren sie sowieso immer ab und zu bei der Baufirma Vorort um die neuen Planungen durchzugehen etc. (Regionales Bauunternehmen).
Sie haben sich jetzt auch mal an das Bauunternehmen gewandt und nachgefragt, ob es dort Erfahrungen gibt mit sowas. Das Bauunternehmen bestätigt natürlich ohne Zucken, dass der Zusatz direkt beim Vertragsabschluss dabei war, also Bauunternehmen und Bauherren stehen zumindest schon mal auf einer Seite ohne Bedenken.