Anordnung Haus und Stellplätze - Kleines Grundstück - Haus mit Einliegerwohnung

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F

FXB2812

Hallo zusammen,

danke erst mal an das Forum, es macht Spaß mitzulesen!

Hier die Vorabinformationen sofern vorhanden zu meinem Vorhaben:

Bebauungsplan/Einschränkungen

Größe des Grundstücks - 342qm
Hang - nein
Grundflächenzahl - 0,4
Geschossflächenzahl - 0,6
Baufenster, Baulinie und -grenze - siehe Bild
Randbebauung - 3m Abstand zur Straße
Anzahl Stellplatz - 3 (wegen Einliegerwohnung, Regelungen des § 19 Abs.4 Baunutzungsverordnung werden hier Anwendung finden müssen)
Geschossigkeit - 2
Dachform - frei
Stilrichtung - tbd
Ausrichtung - siehe Bild
Maximale Höhen/Begrenzungen - tbd
weitere Vorgaben - 5,5m Zufahrt zu Garage ab Grundstückskante freizuhalten



Anforderungen der Bauherren

Stilrichtung, Dachform, Gebäudetyp - Flachdach und Loggia aktuell noch interessant. Massivbau
Keller, Geschosse - Keller, EG, OG
Anzahl der Personen, Alter - 2 Erwachsene 30 Jahre + 2 kleine Kinder dazu noch die Schwiegereltern in der Einliegerwohnung mit jeweils 60 Jahren
Raumbedarf im EG, OG - Aktuell noch die Idee/Hirngespinst Schlafräume unten und Wohn- und Essbereich im OG zu halten
Büro: Familiennutzung oder Homeoffice? - Extra Homeoffice Raum optional
Schlafgäste pro Jahr - soll möglich sein aber man findet hier Lösungen
offene oder geschlossene Architektur - tbd
konservativ oder moderne Bauweise - tbd
offene Küche, Kochinsel - offene Küche, Kochinsel nicht nötig
Anzahl Essplätze - 6 regulär, bei Besuch 10-12 gerne auch improvisiert
Kamin - nein
Musik/Stereowand - keine Priorität
Balkon, Dachterrasse - Loggia spannend aber kein Muss
Garage, Carport - 1 Garage, 2 Carports/Stellplätze
Nutzgarten, Treibhaus - nein

weitere Wünsche/Besonderheiten/Tagesablauf, gern auch Begründungen, warum dieses oder das nicht sein soll - Uns hat das Artis 301 von Fingerhaus als Inspiration zu Loggia und der Idee von Wohn- und Essbereich im OG gedient.

Der Plan für das Haus wird die nächsten Tage und Wochen angegangen. Solange noch keine Räume verplant sind, würde ich im ersten Schritt gerne das Drumherum also Integration Garage/Stellplätze beleuchten.

Hierzu findet ihr als Diskussionsgrundlage erste Optionen ebenso bebildert anbei. Die Hausabmessungen sind aktuell natürlich noch flexibel. Eine Idee ist es ein Carport und die Überdachung der Haustür zu verheiraten, deswegen direkt vor der Garage. Dieses Carport wäre jedoch kein offizieller Stellplatz, weshalb die anderen beiden (sofern durch die Gemeinde genehmigt) auch zum wenden auf dem Grundstück verwendet werden könnten.


Wie würdet ihr Stellplätze/Haus sinnvoll anordnen/gestalten?

Danke euch bereits für die Rückmeldungen. Sollte etwas unklar sein, bitte einfach kurz Bescheid geben!

VG


anordnung-hausstellplaetze-kleines-grundstueck-haus-mit-elw-650652-1.png


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11ant

11ant

Erstmal Danke für die optischen Absetzungen der Antworten im Fragebogen. Ich lese mehrere Widersprüche: kein Hang, aber das Wohngeschoss oben; "Massivbau" aber der Inspirationsentwurf (ohne die gewünschte Einliegerwohnung) vom Holzrahmentafler.
Die Stellplätze werden in Option 1 etwa 8m Einfahrtsbreite erfordern, und in Option 2 kurze Autos mit Vierradlenkung.
 
F

FXB2812

Danke für die flotte Rückmeldung!
Berechtigter Punkt bzgl. kein Hang aber Wohnbereich im OG. Außer, dass es nicht üblich ist, spricht hier konkret etwas dagegen? Einkäufe hochschleppen etc ist natürlich klar.
Grundriss Haus ist ab kommender Woche in Diskussion/Erstellung mit der Hausbaufirma.
Die Stellplätze bei Option 1 sehe ich bzgl. der Einfahrtsbreite im ersten Moment weniger kritisch, dein Einwand bei Option 2 ist berechtigt.
Würdet ihr hier die Anordnung der Stellplätze anders machen bzw. das Haus in seinen Abmessungen eher länglicher oder breiter planen?
 
kbt09

kbt09

Viel mehr Grundfläche als bereits angedeutet wird das Haus nicht haben können. Und das entspricht ja auch in etwa dem gezeigtem Grundriss vom Artis 301 ... und das zeigt recht anschaulich, dass Platz für eine Einliegerwohnung mehr als knapp ist. Eine Einliegerwohnung für ein ca. 60 jähriges Paar wird ja auch keine Minibutze mit 25 qm sein, sondern ca. 50-60 qm umfassen. Also ... wo soll das herkommen? Um ein Gefühl für die Flächen zu bekommen, google doch mal nach Ytong MGH 232

Das Grundstück ist eh schon klein, wenn man dann den Wohnbereich ins OG legt, braucht man ja eigentlich auch noch eine Treppe von der Loggia in den Garten. Wenn man anscheinend gern Besuch hat, dann ist es auch sehr praktisch, gerade mit noch kleineren Kindern, den Wohn/Essbereich Richtung Terrasse/Garten öffnen zu können und damit auch Besuch mit Kindern entspannt haben zu können.
 
K a t j a

K a t j a

Das ist viel Haus auf kleiner Fläche. Meines Erachtens ist das Grundstück völlig ungeeignet für Euer Vorhaben. Aber gucken wir mal:

Variante 2 halte ich auch für Käse, wie @11ant schon verdeutlichte. Bei Variante 1 ist die Frage, ob man dem Kurvenbereich schon zu nah kommt mit der Einfahrt. Das würde ich noch vor dem Bauantrag als kurze Voranfrage oder am besten mit Skizze in der Hand beim Bauamt mal abklopfen. Das die Einfahrt dann min. 8m breit ist, wäre mir erstmal egal. Was ich nicht sehe, ist Carport und Garage hintereinander, denn da wird man schnell über 9m Randbebauung kommen. Das ist die allgemein gängige Maximalgröße für 1 Grenze - es sei denn, Euer Bebauungsplan sagt was anderes?

Ansonsten sehe ich hier die Eltern komplett im EG inkl. HAR und Treppenhaus, Schlafräume + Sanitär im ersten Stock, Allraum + Dachterrasse wunschgemäß im Dachgeschoss. Sollte das Geld noch reichen, kann auch noch ein Keller dazu. Das Budget wurde aber mal wieder verheimlicht. Daher geh ich erstmal davon aus, dass mehr nicht drin ist.

Haustür in der Einfahrt zur Garage würde ich versuchen zu vermeiden. Schon das kleineste Antrittspodest für die Haustür wäre komplett im Weg. Außerdem steht dann das Auto nicht selten direkt vor der Tür, was auch nervt.

Was man am Ende auch nicht erwarten darf, ist Platz zum Spielen für die Kinder in irgend einem "Garten" oder das man gar selber mal auf Rasen sitzen könnte, sofern einen die Eltern nicht auf Ihre (vermutlich) überbaute Terrasse bitten. Denn wir sehen ja sehr schön: Für eine Terrasse ist schon kein Platz mehr. Sie zählt übrigens mit rein in die Grundflächenzahl und darf üblicherweise auch nicht im Grenzbereich sein (es sei denn, Euer Bebauungsplan bzw. Landesbauordnung sagt was anderes).
 
K a t j a

K a t j a

Ergänzung: Ob die Stellplätze überhaupt direkt an der Straße sein dürfen, wäre auch noch zu klären.
 
Zuletzt aktualisiert 16.11.2024
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