Liebe Leser meines Forumsbeitrags, ich wollte hier keinen Disput über Bebauungspläne initiieren sondern benötige dringend Empfehlungen für Architekten, die Erfahrung mit Baugenehmigungen in München haben. daher bitte zurück zum Thema.
Wir sind absolut beim Thema - ich vermute allerdings, daß Du mit ...
Er soll die Planung übernehmen. Ein nicht verbindlicher Bebauungsplan ist Grundlage.
... meinst, daß der Architekt deinerseits freie Hand haben soll, einen Entwurf zu entwickeln, der von
Deinen ersten Planungsideen abweichen darf. Ein "Bebauungsplan" meint jedoch einen amtlichen Erlaubnisrahmen für das Gebiet, in dem Dein Grundstück liegt; und dieser Bebauungsplan kann nicht "unverbindlich" sein. Und disputfähig schon garnicht. Bebauungspläne sind - sofern bereits in Kraft getreten - verbindlich. Vorher sind sie noch Entwürfe und vollständig ungültig. Ein Stadium, in dem sie ein bißchen gelten, gibt es nicht. Logischerweise erzeugt Deine Formulierung hier also Klärungsbedarf, wie das gemeint sein soll.
Der Regelfall ist heutzutage, daß ein Baugrundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegt. Und dann solltest Du klären, welche Vorstellungen der von der Bebaubarkeit des Grundstückes hat.
Erfahrungen mit Baugenehmigungen hat jeder selbständig niedergelassene Architekt. Wir brauchen also nähere Erläuterungen von Dir, worin in Deinem Fall die Besonderheit liegt.